naturschutzrechtlichen Auflagen „Attraktivierung der Verbindungsbahn“

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

im Zusammenhang mit der Einhaltung der naturschutzrechtlichen Auflagen für das Projekt „Attraktivierung der Verbindungsbahn“ (Projektwerberin: ÖBB) betreffend den Bauabschnitt zwischen Hietzinger Kai und Schrutkagassse/Beckgasse im Zeitraum ab dem 1.Februar 2026, insbesondere:

1. Ökologische Aufsicht:
Unterlagen über die der MA 22 übermittelte schriftliche Bekanntgabe der Bestellung der ökologischen Aufsicht (gem. Auflage 16 BVwG: GZ W270 2255812-1/442E, W270 2265873-1/328E, S. 30/31).
Sämtliche bei der MA 22 vorhandenen Dokumentationen über die Tätigkeit der ökologischen Aufsicht im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Baufeldfreimachung, Baumfällungen, Schnittmaßnahmen, Rodungsarbeiten und sonstigen habitatrelevanten Eingriffen.

2. Artenschutz:
Sämtliche der MA 22 vorliegenden Dokumentationen (z.B. Berichte, Protokolle, Fotodokumentationen) über die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Auflagen zum Schutz von Reptilien, Amphibien und sonstigen geschützten Tierarten, insbesondere betreffend Kontrollen vor der Baufeldfreimachung sowie das Absammeln und Verbringen geschützter Tiere, sowie die Freigabe der betreffenden Flächen für die Baufeldfreimachung.

3. Fledermausschutz
Sämtliche der MA 22 gemäß den Auflagen 33 und 34 (BVwG: GZ W270 2255812-1/442E, W270 2265873-1/328E, S. 36) übermittelten Dokumentationen (z.B. Gutachten, Berichte, Protokolle, Fotodokumentationen) über Kontrollen potenzieller Fledermausquartiere (Biotopbäume) vor Fällungs- oder Schnittmaßnahmen.
Sämtliche Meldungen an die Naturschutzbehörde über festgestellte Fledermausquartiere, einschließlich der dazugehörigen Korrespondenz.
Sämtliche an die Naturschutzbehörde übermittelten Unterlagen über die Errichtung sowie das Monitoring der vorgeschriebenen Fledermaus-Ersatzquartiere.

Ich ersuche um Übermittlung der Unterlagen in elektronischer Form. Sollten einzelne Informationen nicht zugänglich sein, ersuche ich um zumindest teilweise Übermittlung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    30. Juli 2026
  • Frist
    27. August 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
naturschutzrechtlichen Auflagen „Attraktivierung der Verbindungsbahn“ [#5140]
Datum
30. Juli 2026 09:59
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
im Zusammenhang mit der Einhaltung der naturschutzrechtlichen Auflagen für das Projekt „Attraktivierung der Verbindungsbahn“ (Projektwerberin: ÖBB) betreffend den Bauabschnitt zwischen Hietzinger Kai und Schrutkagassse/Beckgasse im Zeitraum ab dem 1.Februar 2026, insbesondere: 1. Ökologische Aufsicht: Unterlagen über die der MA 22 übermittelte schriftliche Bekanntgabe der Bestellung der ökologischen Aufsicht (gem. Auflage 16 BVwG: GZ W270 2255812-1/442E, W270 2265873-1/328E, S. 30/31). Sämtliche bei der MA 22 vorhandenen Dokumentationen über die Tätigkeit der ökologischen Aufsicht im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Baufeldfreimachung, Baumfällungen, Schnittmaßnahmen, Rodungsarbeiten und sonstigen habitatrelevanten Eingriffen. 2. Artenschutz: Sämtliche der MA 22 vorliegenden Dokumentationen (z.B. Berichte, Protokolle, Fotodokumentationen) über die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Auflagen zum Schutz von Reptilien, Amphibien und sonstigen geschützten Tierarten, insbesondere betreffend Kontrollen vor der Baufeldfreimachung sowie das Absammeln und Verbringen geschützter Tiere, sowie die Freigabe der betreffenden Flächen für die Baufeldfreimachung. 3. Fledermausschutz Sämtliche der MA 22 gemäß den Auflagen 33 und 34 (BVwG: GZ W270 2255812-1/442E, W270 2265873-1/328E, S. 36) übermittelten Dokumentationen (z.B. Gutachten, Berichte, Protokolle, Fotodokumentationen) über Kontrollen potenzieller Fledermausquartiere (Biotopbäume) vor Fällungs- oder Schnittmaßnahmen. Sämtliche Meldungen an die Naturschutzbehörde über festgestellte Fledermausquartiere, einschließlich der dazugehörigen Korrespondenz. Sämtliche an die Naturschutzbehörde übermittelten Unterlagen über die Errichtung sowie das Monitoring der vorgeschriebenen Fledermaus-Ersatzquartiere. Ich ersuche um Übermittlung der Unterlagen in elektronischer Form. Sollten einzelne Informationen nicht zugänglich sein, ersuche ich um zumindest teilweise Übermittlung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5140/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihre gestellte Anfrage auf Informat…
Von
Wien
Betreff
INC000006850380: naturschutzrechtlichen Auflagen „Attraktivierung der Verbindungsbahn“ [#5140]
Datum
30. Juli 2026 15:36
Status
e10-8236004422447330032.png
3,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihre gestellte Anfrage auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen