Neue Drohnensysteme
Wie ich heute auf Ihrer Webseite lesen konnte haben sie neue Drohnensysteme angeschafft http://www.bundesheer.at/cms/artikel.ph… , dazu habe ich einige Fragen.
Welche Einsätze sind im In- oder Ausland geplant? Für welche Art der Einsätze wurden diese Drohnen gekauft?
Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Betrieben? Bitte verweisen Sie mich vor allem auf die entsprechenden Paragraphen des DSG 2000, UrhG und LFG.
Sind diese Drohnen Militärluftfahrzeuge oder unbemannte Luftfahrzeuge (LFG § 24c ff.)?
Sind die Drohnen von der Meldepflicht, Recht auf Richtigstellung oder Löschung und dem Auskunftsrecht gemäß DSG ausgenommen?
Handelt es sich bei Aufzeichnungen der Drohnen um Videoüberwachung im Sinne des DSG § 50a ff.?
Für welchen Zweck werden die Drohnen betrieben? Für welchen Zweck wird aufgezeichnet, übertragen, ausgewertet oder aufgezeichnet?
Wie lange darf aufgezeichnetes Videomaterial gespeichert werden?
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. April 2015
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25. Juni 2015
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