Neues Zulagensystem für freigestellte Personalvertreter*innen im Zuge der Dienstrechts-Novelle 2025

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Die monatlichen Beträge der Zulagen sowie deren Nachzahlungen für alle freigestellten Personalvertreter*innen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, die sich aus der Dienstrechts-Novelle 2025 ergeben, jeweils pro Person einzeln aufgelistet.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    28. März 2026
  • Frist
    25. April 2026
  • 2 Follower:innen
Stefan Ohrhallinger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Wien Details
Von
Stefan Ohrhallinger
Betreff
Neues Zulagensystem für freigestellte Personalvertreter*innen im Zuge der Dienstrechts-Novelle 2025 [#4617]
Datum
28. März 2026 17:26
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Die monatlichen Beträge der Zulagen sowie deren Nachzahlungen für alle freigestellten Personalvertreter*innen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, die sich aus der Dienstrechts-Novelle 2025 ergeben, jeweils pro Person einzeln aufgelistet.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Stefan Ohrhallinger Anfragenr: 4617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4617/ Postanschrift Stefan Ohrhallinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Ohrhallinger
INC000006025433: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Ohrhallinger, hiermit möchte…
Von
Wien
Betreff
INC000006025433: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
30. März 2026 12:05
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
email15858935576580143703.eml
6,4 KB
e10-15511997572700004173.png
3,7 KB


Sehr geehrter Herr Ohrhallinger, hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Abteilung Stadt Wien – Personalservice (Magistratsabteilung 02) abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
GZ 501203-2026-2 Sehr geehrter Herr Ohrhallinger, bitte beachten Sie das beiliegende Schreiben. Mit freundliche…
Von
Wien
Betreff
GZ 501203-2026-2
Datum
8. April 2026 10:48
Status
Sehr geehrter Herr Ohrhallinger, bitte beachten Sie das beiliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente