Nicht erlassene Verordnungen zur bundesweiten Vereinheitlichung von Organstrafverfügungen im Straßenverkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Mit der Novelle BGBl. I Nr. 57/2018 wurde im Verwaltungsstrafgesetz die Möglichkeit geschaffen, durch Verordnung bundesweit einheitliche Tatbestands- und Strafkataloge für Strafverfügungen, Anonymverfügungen und Organstrafverfügungen festzulegen. Ziel dieser Regelung waren laut den Gesetzesmaterialien insbesondere eine einheitlichere Strafpraxis, mehr Rechtssicherheit und Transparenz sowie die Gleichbehandlung der Betroffenen.
Der Rechnungshof stellte in seinem Bericht „Verkehrsstrafen; Follow-up-Überprüfung“, Reihe Bund 2022/43, fest, dass das damals zuständige Ressort bis Februar 2022 für die Bereiche Straßenpolizei und Kraftfahrwesen jeweils Entwürfe für Anonymverfügungen und Organstrafverfügungen erstellt hatte. Die insgesamt vier Verordnungsentwürfe seien auf fachlicher Ebene einschließlich Erläuterungen und wirkungsorientierter Folgenabschätzungen fertig ausgearbeitet gewesen; die Begutachtungsverfahren seien jedoch noch nicht eingeleitet worden.
Mit BGBl. II Nr. 208/2026 wurde nunmehr eine bundesweit geltende Anonymverfügungsverordnung für den Bereich der Straßenpolizei erlassen. Eine entsprechende Verordnung gemäß § 50 Abs. 1 VStG zur Vereinheitlichung der Organstrafverfügungen wurde, soweit ersichtlich, bislang nicht kundgemacht.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Zugang zu sämtlichen beim Bundesministerium vorhandenen Informationen und Dokumenten aus dem Zeitraum vom 1. Jänner 2018 bis zum Zeitpunkt des Einlangens dieses Antrags, die folgende Gegenstände betreffen:
*) die Ausarbeitung einer Verordnung gemäß § 50 Abs. 1 VStG zur bundesweiten Festlegung von Tatbeständen und Strafbeträgen für Organstrafverfügungen in den Bereichen Straßenpolizei und Kraftfahrwesen, insbesondere sämtliche Entwurfsfassungen, Erläuterungen und wirkungsorientierten Folgenabschätzungen;
*) den weiteren Bearbeitungs- und Entscheidungsverlauf dieser Verordnungsentwürfe, einschließlich vorhandener Prüfungen, Stellungnahmen, Aktenvermerke, Weisungen, Entscheidungsvorlagen und sonstiger Unterlagen, aus denen die Gründe für die bisher unterbliebene Einleitung eines Begutachtungsverfahrens oder Erlassung einer solchen Verordnung hervorgehen;
*) diesbezügliche Abstimmungen und Korrespondenz mit anderen Bundesministerien, den Ländern, Landespolizeidirektionen, Verwaltungsstrafbehörden sowie sonstigen eingebundenen Stellen;
*) die Entscheidung, im Jahr 2026 eine Anonymverfügungsverordnung für den Bereich der Straßenpolizei zu erlassen, ohne zugleich eine entsprechende Verordnung für Organstrafverfügungen zu erlassen, insbesondere Unterlagen, in denen diese unterschiedliche Vorgangsweise behandelt oder begründet wurde;
*) den gegenwärtigen Stand allfälliger Arbeiten an einer solchen Organstrafverfügungsverordnung sowie vorhandene Informationen über eine beabsichtigte Fortführung, Überarbeitung, Zurückstellung oder endgültige Aufgabe dieses Vorhabens.
Sollten einzelne der genannten Informationen nicht vorhanden sein, ersuche ich um eine entsprechende Mitteilung für den jeweiligen Punkt.
Sofern Teile der angeforderten Informationen einem gesetzlichen Ausnahmegrund unterliegen, ersuche ich um Zugang zu den übrigen Informationen unter Schwärzung lediglich jener Teile, deren Geheimhaltung erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Datum29. Juli 2026
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26. August 2026
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