Nutzung von WhatsApp durch LehrerInnen zur Kommunikation mit Eltern und SchülerInnen
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Es gibt große Zweifel, dass die Nutzung von WhatsApp durch LehrerInnen zur Kommunikation mit Eltern und SchülerInnen DSVGO konform ist (http://www.spiegel.de/lebenundlernen/sc…). Daher ersuche ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Gibt es bezüglich der Nutzung von WhatsApp Weisungen des Unterrichtsministeriums?
Wie beurteilen Sie die DSVGO Konformität für eine ebensolche Nutzung?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
-
Datum21. Februar 2019
-
18. April 2019
-
0 Follower:innen