Sehr geehrtAntragsteller/in
bezugnehmend auf Ihre Anfrage hinsichtlich der "[o]perativen Leistungen bei Kindern und Jugendlichen (idealerweise die Anzahl je Leistungsgruppe pro Jahr und gesamt von von [sic] Kindern 0 bis einschließlich 18 Jahren)" vom 30.11.2025 teilt die Bundesanstalt Statistik Österreich binnen offener Frist Folgendes mit:
Die angefragten Daten stehen für die Altersgruppe 0 bis 19 Jahre in 5-Jahres-Altersgruppen zur Verfügung. Diese Informationen finden sich nach den Bestimmungen des § 30 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999 in einer eingerichteten Datenbank (STATcube), auf die jede:r nach Entrichtung eines angemessenen Kostenersatzes Zugriff hat, um Auswertungen vornehmen zu können.
Betreffend die Informationen, die über die statistische Datenbank STATcube kostenpflichtig zugänglich sind, ist grundsätzlich auszuführen, dass die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes gemäß § 16 IFG ausgeschlossen ist, wenn in anderen Bundesgesetzen „besondere Informationszugangsregelungen bestehen oder besondere öffentliche elektronische Register eingerichtet sind“. Das Bundeskanzleramt führt in seinem Rundschreiben vom 10. Jänner 2025 (GZ: 2025-0.015.115) in diesem Zusammenhang erläuternd aus, „dass die Abrufbarkeit nicht auf einen bestimmten Personenkreis oder durch bestimmte weitere Voraussetzungen eingeschränkt sein darf; eine allfällige Kostenpflicht schadet dabei nicht“.
Bei den angefragten Informationen handelt es sich um Detailergebnisse einer statistischen Erhebung. Diese wurden gemäß § 30 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz 2000 „über eine geeignete elektronische Datenbank gegen Vereinbarung eines angemessenen Kostenersatzes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.“ Dementsprechend steht der Zugang zur Datenbank gemäß § 30 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 2000 jede:m gegen Kostenersatz offen.
Die Altersgruppe 0 bis 18 Jahre ist nicht auswertbar, da das Alter nur in 5-Jahres-Stufen vorliegt. Das Alter in Einzeljahren liegt nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen