Orthografische Mängel in offiziellen Schreiben

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Da die Sprache zur Kultur eines Landes gehört, ergeht diese Anfrage an das „Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport“.

Das „Gendern“, also das Vermischen von „Genus“ (grammatikalisches Geschlecht) und „Sexus“ (biologisches Geschlecht), ist mit seinen Schreibweisen (*, _, :, Binnen-I) in keinem offiziell gültigen Regelwerk der deutschen Sprache vorgesehen und entspricht damit auch nicht einer korrekten Rechtschreibung. Folglich ist „Gendern“, auch wenn es oft heruntergespielt wird, genau betrachtet eine durchgehende Darstellung von Rechtschreibfehlern.
* Wie kann es sein, dass von offiziellen Stellen solche Schreibweisen verwendet werden?
* Wie kann es sein, dass offizielle Schreiben mit solchen Rechtschreibfehlern durchsetzt sind?
* Die deutliche Mehrheit der Bevölkerung lehnt diese Art des Schreibens ab, da es die Lesbarkeit wesentlich beeinträchtigt und eine Aussprache so gut wie unmöglich macht. Damit wird es in der lebendigen Sprache auf natürlichem Weg niemals Verbreitung finden. Ist das bekannt?
* Wenn ja, warum wird das ignoriert?

Selbst eine Doppelnennung wie „Bürgerinnen und Bürger“ ist höchst fragwürdig.
* Wieso wird der gemischtgeschlechtlichen Mehrzahl („Bürger“) die Gemischtgeschlechtlichkeit abgesprochen?
* Seit wann wird das gemacht?
* Welchen Sinn hat das Absprechen der Gemischtgeschlechtlichkeit?
* Wie ist es zu beurteilen, dass Frauen doppelt angesprochen werden, einmal in der rein weiblichen und einmal in der gemischtgeschlechtlichen Mehrzahl?

Ergebnis der Anfrage

Wer ist für die deutsche Sprache und korrektes Schreiben in Österreich zuständig? Anscheinend hat es mit Kultur nichts zu tun ...

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Mai 2024
  • Frist
    14. Juli 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Orthografische Mängel in offiziellen Schreiben [#3106]
Datum
19. Mai 2024 07:17
An
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Da die Sprache zur Kultur eines Landes gehört, ergeht diese Anfrage an das „Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport“. Das „Gendern“, also das Vermischen von „Genus“ (grammatikalisches Geschlecht) und „Sexus“ (biologisches Geschlecht), ist mit seinen Schreibweisen (*, _, :, Binnen-I) in keinem offiziell gültigen Regelwerk der deutschen Sprache vorgesehen und entspricht damit auch nicht einer korrekten Rechtschreibung. Folglich ist „Gendern“, auch wenn es oft heruntergespielt wird, genau betrachtet eine durchgehende Darstellung von Rechtschreibfehlern. * Wie kann es sein, dass von offiziellen Stellen solche Schreibweisen verwendet werden? * Wie kann es sein, dass offizielle Schreiben mit solchen Rechtschreibfehlern durchsetzt sind? * Die deutliche Mehrheit der Bevölkerung lehnt diese Art des Schreibens ab, da es die Lesbarkeit wesentlich beeinträchtigt und eine Aussprache so gut wie unmöglich macht. Damit wird es in der lebendigen Sprache auf natürlichem Weg niemals Verbreitung finden. Ist das bekannt? * Wenn ja, warum wird das ignoriert? Selbst eine Doppelnennung wie „Bürgerinnen und Bürger“ ist höchst fragwürdig. * Wieso wird der gemischtgeschlechtlichen Mehrzahl („Bürger“) die Gemischtgeschlechtlichkeit abgesprochen? * Seit wann wird das gemacht? * Welchen Sinn hat das Absprechen der Gemischtgeschlechtlichkeit? * Wie ist es zu beurteilen, dass Frauen doppelt angesprochen werden, einmal in der rein weiblichen und einmal in der gemischtgeschlechtlichen Mehrzahl?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3106/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Rechtliche Angelegenheiten allgemein, Auskunftspflichtbegehren Antragsteller/in Antragsteller/in- Gendern Sehr gee…
Von
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Betreff
Rechtliche Angelegenheiten allgemein, Auskunftspflichtbegehren Antragsteller/in Antragsteller/in- Gendern
Datum
28. Mai 2024 06:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermitteln wir Ihnen ein Schreiben des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Mit freundlichen Grüßen