Parkgebühr Verwendung der Einnahmen wofür

Anfrage an: Innsbruck
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wofür werden die mittlerweile hohen Parkgebühren konkret verwendet und wieviel Prozent aus den Einnahmen fließen tatsächlich an die Stadt und kommen letzlich dem Bürger zu?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    2. Oktober 2025
  • Frist
    30. Oktober 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Innsbruck Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Parkgebühr Verwendung der Einnahmen wofür [#3843]
Datum
2. Oktober 2025 18:25
An
Innsbruck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wofür werden die mittlerweile hohen Parkgebühren konkret verwendet und wieviel Prozent aus den Einnahmen fließen tatsächlich an die Stadt und kommen letzlich dem Bürger zu?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3843/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Innsbruck
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail w…
Von
Innsbruck
Betreff
Empfangsbestaetigung Stadtmagistrat Innsbruck - Betreff: Parkgebühr Verwendung der Einnahmen wofür [#3843]
Datum
2. Oktober 2025 18:25
Status
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail wird zur Bearbeitung an die zustaendige Sachbearbeiterin bzw. den zustaendigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Ihre personenbezogenen Daten werden nur fuer den angefuehrten Zweck elektronisch verarbeitet und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Loeschung, Einschraenkung der Verarbeitung, Datenuebertragbarkeit und Widerspruch. Diese Rechte koennen Sie schriftlich und mit Identitaetsnachweis ueber <<E-Mail-Adresse>> ausueben. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf https://www.innsbruck.gv.at. Schliesslich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der oesterreichischen Datenschutzbehoerde (<<E-Mail-Adresse>>, www.dsb.gv.at) Fuer rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behoerden und Dienststellen ist ausschliesslich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden. _______________________________________ Stadt Innsbruck Maria-Theresien-Strasse 18 A-6010 Innsbruck Homepage: www.innsbruck.gv.at Vermittlung: +43 (0)512 5360 0 techn. Kontakt: <<E-Mail-Adresse>>
Innsbruck
Intern zuständigkeitshalber übermittelt. Beste Grüße
Von
Innsbruck
Betreff
WG: Parkgebühr Verwendung der Einnahmen wofür [#3843]
Datum
3. Oktober 2025 07:58
Status
Intern zuständigkeitshalber übermittelt. Beste Grüße