Polizeianhaltezentrum Graz – Projektstand, Finanzierung und Grundlagen der Standortentscheidung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zugang zu folgenden vorhandenen Informationen und amtlichen Aufzeichnungen betreffend die geplante Sanierung und den Neubau des Polizeianhaltezentrums Graz am Standort Paulustorgasse:

*) den aktuellen Stand der Projektumsetzung zum Zeitpunkt der Beantwortung, insbesondere vorhandene Projektstatusberichte, Termin- und Meilensteinpläne sowie Informationen darüber,
*) welche Planungs- und Projektphasen bereits abgeschlossen wurden,
*) welche weiteren Schritte bereits beauftragt oder verbindlich freigegeben wurden,
*) wann nach derzeitigem Planungsstand mit Baubeginn, Inbetriebnahme und Abschluss des Projekts gerechnet wird und ob gegenüber früheren Zeitplänen Verzögerungen oder Verschiebungen eingetreten sind;
*) Informationen darüber, ob das an den Realisierungswettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren über die Generalplanerleistungen abgeschlossen und ein Generalplanervertrag vergeben wurde; gegebenenfalls einschließlich Datum, Auftragnehmer, Leistungsumfang und Auftragswert;
*) vorhandene Informationen und Aufzeichnungen über die derzeitige finanzielle und haushaltsrechtliche Absicherung des Projekts, insbesondere aktuelle Kostenberechnungen für Planung, Errichtung, Sanierung, Ersatzquartier und Übersiedlung, bereits erteilte Projekt-, Investitions- oder Finanzierungsfreigaben, vorhandene Mietangebote, Mietkalkulationen oder Vereinbarungen mit BIG beziehungsweise ARE, erwartete Miethöhe, Vertragsdauer, Indexierung und Betriebskosten sowie die vorgesehene budgetäre Bedeckung der dem BMI beziehungsweise der LPD Steiermark entstehenden Aufwendungen;
*) vorhandene Aufzeichnungen darüber, ob das Projekt seit Abschluss des Wettbewerbs aus budgetären, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen eingeschränkt, zeitlich verschoben, vorläufig zurückgestellt oder einer neuerlichen Prüfung unterzogen wurde;
*) den aktuellen Stand der Planung des für die Bauphase erforderlichen Ersatzquartiers, einschließlich vorhandener Standortentscheidungen, Kostenberechnungen, Haftplatzkapazitäten und Terminplanungen;
*) die in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 2179/AB der XXVIII. GP erwähnte „standortbezogene Studie“, einschließlich Anlagen, Bewertungsmatrizen, Empfehlungen und Ergebniszusammenfassungen;
*) vorhandene Aufzeichnungen, in denen die geprüften Standortvarianten
- bestehender Standort beziehungsweise Stadtpolizeikommando Graz,
- Adaptierung oder Zubau beim SPK Graz – Stützpunkt West und
- Neubau im Bereich Straßganger Straße beziehungsweise LPD Steiermark
miteinander verglichen oder bewertet wurden;
*) vorhandene Entscheidungsvorlagen, Entscheidungsvermerke und sonstige Aufzeichnungen über die Auswahl des bestehenden innerstädtischen Standorts, einschließlich der dokumentierten Entscheidungsgründe und der daran beteiligten Organisationseinheiten;
*) vorhandene Kosten- oder Wirtschaftlichkeitsvergleiche der Standortvarianten, insbesondere unter Einbeziehung von Errichtungs-, Sanierungs-, Miet-, Betriebs-, Übersiedlungs- und Lebenszykluskosten;
*) vorhandene Aufzeichnungen darüber, ob bei der Variante Straßganger Straße neben dem Polizeianhaltezentrum auch die Verlagerung oder gemeinsame Unterbringung weiterer funktional verbundener Organisationseinheiten geprüft wurde;
*) vorhandene Aufzeichnungen darüber, ob angesichts der aktuellen budgetären Rahmenbedingungen seit der ursprünglichen Standortentscheidung eine neuerliche Prüfung dieser Konsolidierungsvariante vorgenommen oder erwogen wurde.

Das Informationsbegehren bezieht sich auf vorhandene Informationen und Aufzeichnungen. Soweit einzelne Unterlagen auch noch nicht abgeschlossene Detailentscheidungen betreffen, beantrage ich jedenfalls Zugang zu den bereits feststehenden und ohne Beeinträchtigung weiterer Entscheidungen zugänglich machbaren Bestandteilen.

Ich ersuche um elektronische Übermittlung. Soweit einzelne Passagen einem gesetzlichen Geheimhaltungsgrund unterliegen, beantrage ich Zugang zu den übrigen Bestandteilen durch Abtrennung oder Schwärzung der konkret geheimhaltungsbedürftigen Inhalte.

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. August 2026
  • Frist
    1. September 2026
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zugang zu folge…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Polizeianhaltezentrum Graz – Projektstand, Finanzierung und Grundlagen der Standortentscheidung [#5162]
Datum
4. August 2026 15:51
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zugang zu folgenden vorhandenen Informationen und amtlichen Aufzeichnungen betreffend die geplante Sanierung und den Neubau des Polizeianhaltezentrums Graz am Standort Paulustorgasse: *) den aktuellen Stand der Projektumsetzung zum Zeitpunkt der Beantwortung, insbesondere vorhandene Projektstatusberichte, Termin- und Meilensteinpläne sowie Informationen darüber, *) welche Planungs- und Projektphasen bereits abgeschlossen wurden, *) welche weiteren Schritte bereits beauftragt oder verbindlich freigegeben wurden, *) wann nach derzeitigem Planungsstand mit Baubeginn, Inbetriebnahme und Abschluss des Projekts gerechnet wird und ob gegenüber früheren Zeitplänen Verzögerungen oder Verschiebungen eingetreten sind; *) Informationen darüber, ob das an den Realisierungswettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren über die Generalplanerleistungen abgeschlossen und ein Generalplanervertrag vergeben wurde; gegebenenfalls einschließlich Datum, Auftragnehmer, Leistungsumfang und Auftragswert; *) vorhandene Informationen und Aufzeichnungen über die derzeitige finanzielle und haushaltsrechtliche Absicherung des Projekts, insbesondere aktuelle Kostenberechnungen für Planung, Errichtung, Sanierung, Ersatzquartier und Übersiedlung, bereits erteilte Projekt-, Investitions- oder Finanzierungsfreigaben, vorhandene Mietangebote, Mietkalkulationen oder Vereinbarungen mit BIG beziehungsweise ARE, erwartete Miethöhe, Vertragsdauer, Indexierung und Betriebskosten sowie die vorgesehene budgetäre Bedeckung der dem BMI beziehungsweise der LPD Steiermark entstehenden Aufwendungen; *) vorhandene Aufzeichnungen darüber, ob das Projekt seit Abschluss des Wettbewerbs aus budgetären, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen eingeschränkt, zeitlich verschoben, vorläufig zurückgestellt oder einer neuerlichen Prüfung unterzogen wurde; *) den aktuellen Stand der Planung des für die Bauphase erforderlichen Ersatzquartiers, einschließlich vorhandener Standortentscheidungen, Kostenberechnungen, Haftplatzkapazitäten und Terminplanungen; *) die in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 2179/AB der XXVIII. GP erwähnte „standortbezogene Studie“, einschließlich Anlagen, Bewertungsmatrizen, Empfehlungen und Ergebniszusammenfassungen; *) vorhandene Aufzeichnungen, in denen die geprüften Standortvarianten - bestehender Standort beziehungsweise Stadtpolizeikommando Graz, - Adaptierung oder Zubau beim SPK Graz – Stützpunkt West und - Neubau im Bereich Straßganger Straße beziehungsweise LPD Steiermark miteinander verglichen oder bewertet wurden; *) vorhandene Entscheidungsvorlagen, Entscheidungsvermerke und sonstige Aufzeichnungen über die Auswahl des bestehenden innerstädtischen Standorts, einschließlich der dokumentierten Entscheidungsgründe und der daran beteiligten Organisationseinheiten; *) vorhandene Kosten- oder Wirtschaftlichkeitsvergleiche der Standortvarianten, insbesondere unter Einbeziehung von Errichtungs-, Sanierungs-, Miet-, Betriebs-, Übersiedlungs- und Lebenszykluskosten; *) vorhandene Aufzeichnungen darüber, ob bei der Variante Straßganger Straße neben dem Polizeianhaltezentrum auch die Verlagerung oder gemeinsame Unterbringung weiterer funktional verbundener Organisationseinheiten geprüft wurde; *) vorhandene Aufzeichnungen darüber, ob angesichts der aktuellen budgetären Rahmenbedingungen seit der ursprünglichen Standortentscheidung eine neuerliche Prüfung dieser Konsolidierungsvariante vorgenommen oder erwogen wurde. Das Informationsbegehren bezieht sich auf vorhandene Informationen und Aufzeichnungen. Soweit einzelne Unterlagen auch noch nicht abgeschlossene Detailentscheidungen betreffen, beantrage ich jedenfalls Zugang zu den bereits feststehenden und ohne Beeinträchtigung weiterer Entscheidungen zugänglich machbaren Bestandteilen. Ich ersuche um elektronische Übermittlung. Soweit einzelne Passagen einem gesetzlichen Geheimhaltungsgrund unterliegen, beantrage ich Zugang zu den übrigen Bestandteilen durch Abtrennung oder Schwärzung der konkret geheimhaltungsbedürftigen Inhalte. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5162/