Präzise Definition des "höheren Ziels", denen Frau Bundesministerin Edtstadler nach eigener Aussage dient
Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler äußerte anlässlich des 2. SDG Dialogforum Österreich am 6. und 7. Oktober 2022 folgende Worte hinsichtlich des Demonstrationsrechtes in Österreich sowie der Energiewirtschaft:
ZITAT 1
und da komme ich auch aufs Recht zu demonstrieren. Jeder hat natürlich dieses Recht und wir erleben das auch. Aber das sind dann diejenigen, die wahrscheinlich auch auf die Barrikaden steigen werden. Auf der einen Seite verständlicherweise, aber wir tun es, weil wir einem höheren Ziel hier dienen wollen.
ZITAT 2
und ich sage noch einmal als Juristin, wir schneiden ja nicht irgendwie Rechtsmittel ab, weil wir irgendwie gemein sind oder die Gerichte entlasten wollen, sondern wir machen es, weil wir einfach einem höheren Ziel dienen müssen, Unabhängigkeit bei Energie auch zu erreichen.
In beiden Fällen referenziert Frau Bundesministerin Edstadler auf ein höheres Ziel, dem Sie dienen würde. Die österreichische Bundesverfassung kennt aber nur den Dienst an der Bevölkerung, "höhere Ziele" sind darin nicht definiert.
Ich ersuche um präzise Klarstellung, welchen höheren Zielen außer der österreichischen Bundesverfassung und außer dem Souverän, dem österreichischen Volk, Frau Bundesministerin Edtstadler dient.
1. Definieren Sie bitte das höhere Ziel in den beiden Sachverhalten.
2. Bitte erklären Sie, wer dieses höhere Ziel vorgegeben hat.
3. Bitte erklären Sie, wie sich das Verfolgen "höherer Ziele" mit ihrem Amtseid und der Bundesverfassung übereinstimmen lässt.
4. Sie haben zweimal erwähnt "wir" würden einem höheren Ziel dienen, können Sie bitte das Wort "wir" näher definieren, welche Personengruppe ist damit gemeint.
5. Gibt es einen Beschluss eines Gremiums der Bundesrepublik, mit dem das Verfolgen höherer Ziele durch eine bestimmte Gruppe an Amtsträgern legitimiert wurde?
Information nicht vorhanden
-
Datum23. Dezember 2023
-
17. Februar 2024
-
0 Follower:innen