Quarantäne für geimpfte SARS-CoV-2-Kontaktpersonen
in einem in der Onlineausgabe der "Kleinen Zeitung" am 24.06.2021 veröffentlichtem Bericht wird Dr. Eva Winter, Leiterin des Gesundheitsamts der Stadt Graz, folgendermaßen zitiert:
"Und bei der Delta-Variante gibt es ja auch für Genesene und Geimpfte keine erleichterte Lösung. Alle müssen zwei Wochen abgesondert bleiben." (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark…)
Im Dokument "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" in der Version vom 16.06.2021, herausgegeben vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird auf Seite 4 festgestellt, dass unter gewissen Umständen geimpfte Kontaktpersonen mit Hoch-Risiko-Exposition als Kategorie-II-Kontaktperson eingestuft werden können. Das Dokument legt lediglich nahe, im Falle eines Verdachts auf Delta-Variante bei teilimmunisierten Personen von einer Abstufung von Kategorie I auf Kategorie II abzusehen:
"Bei Verdacht auf Delta-Variante ist bei teilimmunisierten Personen von einer Herabstufung abzusehen." (https://www.sozialministerium.at/dam/jc…)
Frage 1: Wurde Dr. Eva Winter im gegenständlichen Artikel korrekt zitiert?
Frage 2: Falls Frage 1 mit ja beantwortet wird, wie begründet das Gesundheitsamt der Stadt Graz das Abweichen von der Empfehlung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinblicklich der Absonderung von vollimmunisierten Kontaktpersonen mit Hoch-Risiko-Exposition bei Verdacht auf Delta-Variante?
Frage 3: Falls Frage 1 mit nein beantwortet wird, wie lautet das korrigierte Zitat?
Anfrage erfolgreich
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Datum25. Juni 2021
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20. August 2021
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