Quelle der Aussage "76,6 Prozent der Bevölkerung sind Teil einer Kirche oder Religionsgesellschaft" auf der Webseite des Kultusamtes

Anfrage an: Kultusamt
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Bitte nennen Sie die Quelle bzw. Berechnungsmethode der Aussage "76,6 Prozent der Bevölkerung sind Teil einer Kirche oder Religionsgesellschaft" auf der Hauptseite des Kultusamtes.
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agen…

In der vom Kultusamt herausgegebenen Broschöre "Religionen in Österreich", abrufbar von der selben Webseite, sind auf Seite 64 unter der Überschrift "Statistik" die Mitgliederzahlen der anerkannten Religionsgesellschaften angeführt. Diese ergeben eine Summe von 6.082.984. Die Bevölkerungszahl betrug Ende 2024 (das entspricht den angeführten offiziellen Zahlen der katholischen und evangelischen Kirchen) 9.197.213 (Statistik Austria).

Dies ergibt einen Bevölkerungsanteil, der laut Zahlen des Kultusamtes "Teil einer Kirche oder Religionsgesellschaft" ist, von 66,1 %.

Was ist der richtige Bevölkerungsanteil? Wie wird dieser errechnet?
Wenn die Angabe mit 76,6 % veraltet ist, sollte sie im Text der Webseite überarbeitet werden?

Ich bin Mitglied im Zentralrat der Konfessionsfreien Österreichs. Wir sind ein "public watchdog", der die Interessen der konfessionsfreien Menschen repräsentiert und an wahrheitsgemäßer Information über die Verteilung der Angehörigen von Religionsgesellschaften und Menschen ohne Bekenntnis interessiert ist.

Ergebnis der Anfrage

Bisher wissen wir nur, dass das Kultusamt einerseits relativ genau weiß, wie viele Menschen zu den gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften gehören, andererseits lieber eine Aussage aus einer fünf Jahre alten Erhebung zitiert, die von der sinnvoll erscheinenden Berechnung des Anteils der Angehörigen von Religionsgesellschaften stark abweicht.

Warte auf Antwort

  • Datum
    13. Januar 2026
  • Frist
    10. Februar 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Kultusamt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Quelle der Aussage "76,6 Prozent der Bevölkerung sind Teil einer Kirche oder Religionsgesellschaft" auf der Webseite des Kultusamtes [#4316]
Datum
13. Januar 2026 22:06
An
Kultusamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Bitte nennen Sie die Quelle bzw. Berechnungsmethode der Aussage "76,6 Prozent der Bevölkerung sind Teil einer Kirche oder Religionsgesellschaft" auf der Hauptseite des Kultusamtes. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agen… In der vom Kultusamt herausgegebenen Broschöre "Religionen in Österreich", abrufbar von der selben Webseite, sind auf Seite 64 unter der Überschrift "Statistik" die Mitgliederzahlen der anerkannten Religionsgesellschaften angeführt. Diese ergeben eine Summe von 6.082.984. Die Bevölkerungszahl betrug Ende 2024 (das entspricht den angeführten offiziellen Zahlen der katholischen und evangelischen Kirchen) 9.197.213 (Statistik Austria). Dies ergibt einen Bevölkerungsanteil, der laut Zahlen des Kultusamtes "Teil einer Kirche oder Religionsgesellschaft" ist, von 66,1 %. Was ist der richtige Bevölkerungsanteil? Wie wird dieser errechnet? Wenn die Angabe mit 76,6 % veraltet ist, sollte sie im Text der Webseite überarbeitet werden? Ich bin Mitglied im Zentralrat der Konfessionsfreien Österreichs. Wir sind ein "public watchdog", der die Interessen der konfessionsfreien Menschen repräsentiert und an wahrheitsgemäßer Information über die Verteilung der Angehörigen von Religionsgesellschaften und Menschen ohne Bekenntnis interessiert ist.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4316/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Kultusamt
2026-0.041.498; Informationsbegehren
Von
Kultusamt
Betreff
2026-0.041.498; Informationsbegehren
Datum
23. Januar 2026 06:16
Status
Warte auf Antwort
Anfragesteller/in
AW: 2026-0.041.498; Informationsbegehren [#4316] Guten Tag, vielen Dank für die Antwort. Die Erhebung der Statis…
An Kultusamt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: 2026-0.041.498; Informationsbegehren [#4316]
Datum
24. Januar 2026 09:02
An
Kultusamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort. Die Erhebung der Statistik Austria ist natürlich bekannt. Wie Sie selbst schreiben, hat diese Erhebung 2020-2021 gemessen, wie viele Personen sich den Religionsgesellschaften "zugehörig fühlen", und nicht die offizielle Mitgliedschaft in ihnen. Es dürfte dem Kultusamt auch bekannt sein, dass nach dem Abfragen aller anerkannten Religionsgesellschaften noch einmal 5,3 % der Bevölkerung als "andere Religionsgesellschaft" einzustufen mit der Realität nichts zu tun haben kann. Diese Erhebung ist also für bestimmte Zwecke nützlich, aber für die Feststellung der gesetzlich definierten Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft nur sehr eingeschränkt. Gleichzeitig publiziert das Kultusamt Zahlen der einzelnen Religionsgesellschaften, die wohl von diesen stammen, somit an "offiziell" so nah herankommen wie es möglich ist. Es handelt sich um Körperschaften öffentlichen Rechts mit gesetzlichen Privilegien; es wäre eine sinnvolle Mindestanforderung an sie, die Anzahl der für sich beanspruchten Mitglieder regelmäßig bekanntzugeben. Was offensichtlich in den meisten Fällen passiert. Daraus ergeben sich weiterhin die Fragen, die nicht beantwortet wurden: "Was ist der richtige Bevölkerungsanteil? Wie wird dieser errechnet?" Bei einer Abweichung von fast zehn Prozent der Bevölkerung (über 800.000 Menschen) zwischen der logisch erscheinenden Berechnung und der fünf Jahre alten, aus den genannten Gründen unhaltbaren Aussage ist es ein legitimes Anliegen, dass die oberste Religionsbehörde des Landes ihre öffentlichen Aussagen begründet. Es freut mich zu erfahren, dass eine neue Erhebung vorbereitet wird. Hoffentlich werden dabei die methodischen Probleme der letzten Erhebung adressiert. Vielen Dank im Voraus für die Aufklärung, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4316/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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