Rastplatz, Raststation - Autobahn oder nicht?

Anfrage an: Mistelbach
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ich ersuche höflich um Auskunft betreffend folgender Unterlagen bezüglich oben genannter Rastanlage:
1. Verordnung(en) gemäß § 43 Abs. 3 lit. a StVO, mit der die Verkehrsflächen der Rastanlage als „Autobahn im Sinn der Straßenverkehrsordnung“ erklärt wurden (falls vorhanden);
2. Verordnung(en) gemäß § 43 Abs. 1 StVO, die die dort kundgemachten Halte- bzw. Parkverbote (Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“ nach § 52 Z 13b StVO) zum Gegenstand haben;
3. die zugehörigen Kundmachungsunterlagen gemäß § 44 StVO, insbesondere Aufstellungs- und Kundmachungspläne, aus denen die genaue Lage und Geltungsbereiche der Verkehrszeichen hervorgehen;
4. den Nachweis der Veröffentlichung der einschlägigen Verordnungen (z. B. im Amtsblatt, Landesgesetzblatt oder RIS-Eintrag).

Jeweils für:
-) Raststation Hochleithen,
-) Rastplatz Wilfersdorf und
-) Rastplatz Poysdorf

Bitte um Mitteilung, ob es sich bei den betreffenden Örtlichkeiten um eine Autobahn handelt - bzw. Ob dort Halte-und Parkverbote gem. § 24 StVO gelten, oder diese nur durch §46 StVO geahndet werden können!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2025
  • Frist
    18. November 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Mistelbach Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Rastplatz, Raststation - Autobahn oder nicht? [#3952]
Datum
21. Oktober 2025 03:44
An
Mistelbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Ich ersuche höflich um Auskunft betreffend folgender Unterlagen bezüglich oben genannter Rastanlage: 1. Verordnung(en) gemäß § 43 Abs. 3 lit. a StVO, mit der die Verkehrsflächen der Rastanlage als „Autobahn im Sinn der Straßenverkehrsordnung“ erklärt wurden (falls vorhanden); 2. Verordnung(en) gemäß § 43 Abs. 1 StVO, die die dort kundgemachten Halte- bzw. Parkverbote (Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“ nach § 52 Z 13b StVO) zum Gegenstand haben; 3. die zugehörigen Kundmachungsunterlagen gemäß § 44 StVO, insbesondere Aufstellungs- und Kundmachungspläne, aus denen die genaue Lage und Geltungsbereiche der Verkehrszeichen hervorgehen; 4. den Nachweis der Veröffentlichung der einschlägigen Verordnungen (z. B. im Amtsblatt, Landesgesetzblatt oder RIS-Eintrag)Antragsteller/in Jeweils für: -) Raststation Hochleithen, -) Rastplatz Wilfersdorf und -) Rastplatz Poysdorf Bitte um Mitteilung, ob es sich bei den betreffenden Örtlichkeiten um eine Autobahn handelt - bzw. Ob dort Halte-und Parkverbote gem. § 24 StVO gelten, oder diese nur durch §46 StVO geahndet werden können! Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/anfrage/3952/up… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mistelbach
Sehr geehrteAntragsteller/in an die Stadtgemeinde Mistelbach wurde eine Anfrage gemäß § 7 Informationsfreiheitsge…
Von
Mistelbach
Betreff
WG: Rastplatz, Raststation - Autobahn oder nicht? [#3952]
Datum
22. Oktober 2025 07:41
Status
Warte auf Antwort
image001namejpg
2,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in an die Stadtgemeinde Mistelbach wurde eine Anfrage gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetzt eingebracht. Da die Stadtgemeinde Mistelbach in dieser Angelegenheit unzuständiges Organ ist und laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach das Verkehrsministerium, Abteilung ST2, zuständig ist, leiten wir gemäß § 7 Abs. 3 IFG dieses Ansuchen zur weiteren Behandlung weiter. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
Guten Tag, Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 3952 Antwort an: [geschwärzt] Lade…
An Mistelbach Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: WG: Rastplatz, Raststation - Autobahn oder nicht? [#3952]
Datum
22. Oktober 2025 07:46
An
Mistelbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 3952 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Informationsbegehren, welches am 22.10.2025 dem BMIMI von der S…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
Rastplatz, Raststation - Autobahn oder nicht? [#3952] - Fristverlängerung
Datum
18. November 2025 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Informationsbegehren, welches am 22.10.2025 dem BMIMI von der Stadtgemeinde Mistelbach übermittelt wurde, wird mitgeteilt, dass eine Erledigung innerhalb der Frist des § 8 Abs. 1 IFG aufgrund der internen Koordination und der damit verbundenen erforderlichen Prüfung hinsichtlich etwaiger schützenswerter Interessen Dritter nicht möglich ist. Gemäß § 8 Abs. 2 IFG wird die Frist daher um weitere vier Wochen verlängert. Die Erledigung Ihres Begehrens wird innerhalb dieser verlängerten Frist ergehen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthalt…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
GZ: 2025-0.860.286, Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu Rastplatz, Raststation - Autobahn oder nicht? [#3952]
Datum
17. Dezember 2025 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen

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