Rastplatz, Raststation - Autobahn oder nicht?

Anfrage an: Mistelbach
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ich ersuche höflich um Auskunft betreffend folgender Unterlagen bezüglich oben genannter Rastanlage:
1. Verordnung(en) gemäß § 43 Abs. 3 lit. a StVO, mit der die Verkehrsflächen der Rastanlage als „Autobahn im Sinn der Straßenverkehrsordnung“ erklärt wurden (falls vorhanden);
2. Verordnung(en) gemäß § 43 Abs. 1 StVO, die die dort kundgemachten Halte- bzw. Parkverbote (Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“ nach § 52 Z 13b StVO) zum Gegenstand haben;
3. die zugehörigen Kundmachungsunterlagen gemäß § 44 StVO, insbesondere Aufstellungs- und Kundmachungspläne, aus denen die genaue Lage und Geltungsbereiche der Verkehrszeichen hervorgehen;
4. den Nachweis der Veröffentlichung der einschlägigen Verordnungen (z. B. im Amtsblatt, Landesgesetzblatt oder RIS-Eintrag).

Jeweils für:
-) Raststation Hochleithen,
-) Rastplatz Wilfersdorf und
-) Rastplatz Poysdorf

Bitte um Mitteilung, ob es sich bei den betreffenden Örtlichkeiten um eine Autobahn handelt - bzw. Ob dort Halte-und Parkverbote gem. § 24 StVO gelten, oder diese nur durch §46 StVO geahndet werden können!

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Oktober 2025
  • Frist
    18. November 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Mistelbach Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Rastplatz, Raststation - Autobahn oder nicht? [#3952]
Datum
21. Oktober 2025 03:44
An
Mistelbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Ich ersuche höflich um Auskunft betreffend folgender Unterlagen bezüglich oben genannter Rastanlage: 1. Verordnung(en) gemäß § 43 Abs. 3 lit. a StVO, mit der die Verkehrsflächen der Rastanlage als „Autobahn im Sinn der Straßenverkehrsordnung“ erklärt wurden (falls vorhanden); 2. Verordnung(en) gemäß § 43 Abs. 1 StVO, die die dort kundgemachten Halte- bzw. Parkverbote (Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“ nach § 52 Z 13b StVO) zum Gegenstand haben; 3. die zugehörigen Kundmachungsunterlagen gemäß § 44 StVO, insbesondere Aufstellungs- und Kundmachungspläne, aus denen die genaue Lage und Geltungsbereiche der Verkehrszeichen hervorgehen; 4. den Nachweis der Veröffentlichung der einschlägigen Verordnungen (z. B. im Amtsblatt, Landesgesetzblatt oder RIS-Eintrag)Antragsteller/in Jeweils für: -) Raststation Hochleithen, -) Rastplatz Wilfersdorf und -) Rastplatz Poysdorf Bitte um Mitteilung, ob es sich bei den betreffenden Örtlichkeiten um eine Autobahn handelt - bzw. Ob dort Halte-und Parkverbote gem. § 24 StVO gelten, oder diese nur durch §46 StVO geahndet werden können! Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/anfrage/3952/up… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mistelbach
Sehr geehrteAntragsteller/in an die Stadtgemeinde Mistelbach wurde eine Anfrage gemäß § 7 Informationsfreiheitsge…
Von
Mistelbach
Betreff
WG: Rastplatz, Raststation - Autobahn oder nicht? [#3952]
Datum
22. Oktober 2025 07:41
Status
Warte auf Antwort
image001namejpg
2,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in an die Stadtgemeinde Mistelbach wurde eine Anfrage gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetzt eingebracht. Da die Stadtgemeinde Mistelbach in dieser Angelegenheit unzuständiges Organ ist und laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach das Verkehrsministerium, Abteilung ST2, zuständig ist, leiten wir gemäß § 7 Abs. 3 IFG dieses Ansuchen zur weiteren Behandlung weiter. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
Guten Tag, Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 3952 Antwort an: [geschwärzt] Lade…
An Mistelbach Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: WG: Rastplatz, Raststation - Autobahn oder nicht? [#3952]
Datum
22. Oktober 2025 07:46
An
Mistelbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 3952 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Informationsbegehren, welches am 22.10.2025 dem BMIMI von der S…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
Rastplatz, Raststation - Autobahn oder nicht? [#3952] - Fristverlängerung
Datum
18. November 2025 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Informationsbegehren, welches am 22.10.2025 dem BMIMI von der Stadtgemeinde Mistelbach übermittelt wurde, wird mitgeteilt, dass eine Erledigung innerhalb der Frist des § 8 Abs. 1 IFG aufgrund der internen Koordination und der damit verbundenen erforderlichen Prüfung hinsichtlich etwaiger schützenswerter Interessen Dritter nicht möglich ist. Gemäß § 8 Abs. 2 IFG wird die Frist daher um weitere vier Wochen verlängert. Die Erledigung Ihres Begehrens wird innerhalb dieser verlängerten Frist ergehen. Mit freundlichen Grüßen