Rechtsstaatliche Grundlage bei der Bestrafung von legalem CBD-Konsum im Straßenverkehr
Vollziehung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Zusammenhang mit legal erhältlichen CBD-Produkten (THC-Gehalt < 0,3%)
1. Bestimmtheitsgebot: Wie rechtfertigt das BMK die aktuelle Praxis, nach der Lenker für das Vorhandensein von THC-Rückständen im Blut bestraft werden, die nachweislich aus dem Konsum legal in Österreich erworbener Produkte (z. B. CBD-Blüten aus der Trafik) stammen, ohne dass eine berauschende Wirkung vorliegt?
2. Differenzierung im Labor: Werden Blutproben auf den CBD-Gehalt untersucht? Gibt es vom BMK Bestrebungen, die Labore anzuweisen, CBD-Werte mitzuerheben, um eine Abgrenzung zwischen legalem CBD-Konsum und illegalem THC-Konsum zu ermöglichen?
3. Anpassung an EU-Standard: In Deutschland wurde aufgrund der mangelnden Aussagekraft niedriger THC-Werte ein Grenzwert von 3,5 ng/ml eingeführt. Plant das BMK eine ähnliche wissenschaftlich fundierte Grenzwertregelung für Österreich, um die aktuelle Rechtsunsicherheit (Ermessensspielraum der Amtsärzte) zu beenden?
4. Verhältnismäßigkeit: Liegen dem BMK Studien oder Gutachten vor, die belegen, dass der Konsum von CBD-Produkten mit einem THC-Anteil von unter 0,3% die Fahrtüchtigkeit in einem Maße beeinträchtigt, das den Entzug der Lenkberechtigung rechtfertigt?
Ich ersuche um eine elektronische Beantwortung innerhalb der gesetzlichen Frist.
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Datum17. April 2026
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15. Mai 2026
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