Rechtsstaatliche Grundlage bei der Bestrafung von legalem CBD-Konsum im Straßenverkehr

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Vollziehung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Zusammenhang mit legal erhältlichen CBD-Produkten (THC-Gehalt < 0,3%)

1. Bestimmtheitsgebot: Wie rechtfertigt das BMK die aktuelle Praxis, nach der Lenker für das Vorhandensein von THC-Rückständen im Blut bestraft werden, die nachweislich aus dem Konsum legal in Österreich erworbener Produkte (z. B. CBD-Blüten aus der Trafik) stammen, ohne dass eine berauschende Wirkung vorliegt?

2. Differenzierung im Labor: Werden Blutproben auf den CBD-Gehalt untersucht? Gibt es vom BMK Bestrebungen, die Labore anzuweisen, CBD-Werte mitzuerheben, um eine Abgrenzung zwischen legalem CBD-Konsum und illegalem THC-Konsum zu ermöglichen?

3. Anpassung an EU-Standard: In Deutschland wurde aufgrund der mangelnden Aussagekraft niedriger THC-Werte ein Grenzwert von 3,5 ng/ml eingeführt. Plant das BMK eine ähnliche wissenschaftlich fundierte Grenzwertregelung für Österreich, um die aktuelle Rechtsunsicherheit (Ermessensspielraum der Amtsärzte) zu beenden?

4. Verhältnismäßigkeit: Liegen dem BMK Studien oder Gutachten vor, die belegen, dass der Konsum von CBD-Produkten mit einem THC-Anteil von unter 0,3% die Fahrtüchtigkeit in einem Maße beeinträchtigt, das den Entzug der Lenkberechtigung rechtfertigt?

Ich ersuche um eine elektronische Beantwortung innerhalb der gesetzlichen Frist.

Warte auf Antwort

  • Datum
    17. April 2026
  • Frist
    15. Mai 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Rechtsstaatliche Grundlage bei der Bestrafung von legalem CBD-Konsum im Straßenverkehr [#4724]
Datum
17. April 2026 12:29
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Vollziehung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Zusammenhang mit legal erhältlichen CBD-Produkten (THC-Gehalt < 0,3%) 1. Bestimmtheitsgebot: Wie rechtfertigt das BMK die aktuelle Praxis, nach der Lenker für das Vorhandensein von THC-Rückständen im Blut bestraft werden, die nachweislich aus dem Konsum legal in Österreich erworbener Produkte (z. B. CBD-Blüten aus der Trafik) stammen, ohne dass eine berauschende Wirkung vorliegt? 2. Differenzierung im Labor: Werden Blutproben auf den CBD-Gehalt untersucht? Gibt es vom BMK Bestrebungen, die Labore anzuweisen, CBD-Werte mitzuerheben, um eine Abgrenzung zwischen legalem CBD-Konsum und illegalem THC-Konsum zu ermöglichen? 3. Anpassung an EU-Standard: In Deutschland wurde aufgrund der mangelnden Aussagekraft niedriger THC-Werte ein Grenzwert von 3,5 ng/ml eingeführt. Plant das BMK eine ähnliche wissenschaftlich fundierte Grenzwertregelung für Österreich, um die aktuelle Rechtsunsicherheit (Ermessensspielraum der Amtsärzte) zu beenden? 4. Verhältnismäßigkeit: Liegen dem BMK Studien oder Gutachten vor, die belegen, dass der Konsum von CBD-Produkten mit einem THC-Anteil von unter 0,3% die Fahrtüchtigkeit in einem Maße beeinträchtigt, das den Entzug der Lenkberechtigung rechtfertigt? Ich ersuche um eine elektronische Beantwortung innerhalb der gesetzlichen Frist.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4724/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in