Reformkonzept zur geplanten Kindschaftsrechtsreform
Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2020-2024 die Modernisierung des Kindschaftsrechts inkl. Vereinfachung und Rechtssicherheit des Unterhaltsrechtes, Lückenschluss beim Unterhaltsvorschuss und den Schutz der Familien vor Gewalt zum Ziel gesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass Eltern und Kinder gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Zu diesem Zweck wurde vom zuständigen Justizministerium, vor mehr als drei Jahren, ein intensiver partizipativer Reformprozess gestartet. Zu den entsprechenden Arbeitsgruppen waren zahlreiche Expert:innen, Vertreter:innen div. NGO`s wie Kinder- und Gewaltschutzeinrichtungen, Familienverbände, Jugendliche, Frauen- und Väterorganisationen u.v.a.m. eingeladen.
Seit über einem Jahr gibt es nun keine Treffen mehr und weitere Schritte fehlen. Das endgültige Konzeptpapier ist unter Verschluss, konkrete Inhalte sind nicht bekannt. Weder die Öffentlichkeit noch die Teilnehmer:innen der Arbeitsgruppen bekommen seither in irgendeiner Form Informationen darüber, wie das ausgearbeitete Reformkonzept aussieht noch wann der Gesetzesentwurf in die Begutachtungsphase gehen soll.
Als Folge eines offenen Brief im Oktober 2023 von im Reformprozess involvierten zivilgesellschaftlichen Organisationen wurde das Reformkonzept laut Bundesministerin Raab an den familienpolitischen Beirat im Bundeskanzleramt übermittelt. Allen anderen Stakeholder und der Öffentlichtkeit ist das Reformkonzept aber weiterhin nicht zugänglich.
Die Offenlegung des Reformkonzepts ist von hoher öffentlicher Bedeutung, da sie zur Transparenz und zur Förderung einer fundierten öffentlichen Diskussion über wichtige familienpolitische Themen beiträgt.
Ich stelle daher hiermit ein Auskunftsbegehren nach §§ 2, 3 AuskunftspflichtG über den gesamten Umfang (Texte, Grafiken, etc.) des genannten Reformkonzepts.
Diese Anfrage wird im Kontext meiner journalistischen Tätigkeit gestellt, unter Verweis auf den VwGH-Entscheid vom 18.12.2019 (Ro 2018/10/0002, Ra 2020/03/0020 zum Thema „public watchdog“) und im Sinne des öffentlichen Interesses an Transparenz und gesellschaftlicher Diskussion.
Anfrage abgelehnt
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Datum13. Februar 2024
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9. April 2024
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