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Registrierung von Flüchtlingen
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Im Jahr 2015 haben Beamte des Bundesministeriums für Inneres damit begonnen, Personen beim Grenzübertritt nach einem neuen System zu registrieren (siehe auch Bericht in der Tageszeitung Kurier: http://kurier.at/politik/inland/nur-die…). Dabei beziehe ich mich auf die Registrierung von Personen, die dezidiert nicht um Asyl ansuchen.
Dazu habe ich folgende Fragen:
- Wann genau haben Exekutivbeamte damit begonnen, Personen nach diesem System zu registrieren?
- Wie sieht das Formular für diese Registrierungen aus?
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das Formular entwickelt?
- Wie viele Personen wurden von Beginn der Maßnahme bis zuletzt auf diese Weise registriert?
- Wo und wie lange werden die ausgefüllten Formulare aufbewahrt?
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum4. Januar 2016
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29. Februar 2016
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