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Registrierung von Flüchtlingen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im Jahr 2015 haben Beamte des Bundesministeriums für Inneres damit begonnen, Personen beim Grenzübertritt nach einem neuen System zu registrieren (siehe auch Bericht in der Tageszeitung Kurier: http://kurier.at/politik/inland/nur-die…). Dabei beziehe ich mich auf die Registrierung von Personen, die dezidiert nicht um Asyl ansuchen.

Dazu habe ich folgende Fragen:

- Wann genau haben Exekutivbeamte damit begonnen, Personen nach diesem System zu registrieren?
- Wie sieht das Formular für diese Registrierungen aus?
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das Formular entwickelt?
- Wie viele Personen wurden von Beginn der Maßnahme bis zuletzt auf diese Weise registriert?
- Wo und wie lange werden die ausgefüllten Formulare aufbewahrt?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    4. Januar 2016
  • Frist
    29. Februar 2016
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Registrierung von Flüchtlingen [#477]
Datum
4. Januar 2016 16:03
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Jahr 2015 haben Beamte des Bundesministeriums für Inneres damit begonnen, Personen beim Grenzübertritt nach einem neuen System zu registrieren (siehe auch Bericht in der Tageszeitung Kurier: http://kurier.at/politik/inland/nur-die-wenigsten-fluechtlinge-werden-genau-registriert/166.166.488). Dabei beziehe ich mich auf die Registrierung von Personen, die dezidiert nicht um Asyl ansuchen. Dazu habe ich folgende Fragen: - Wann genau haben Exekutivbeamte damit begonnen, Personen nach diesem System zu registrieren? - Wie sieht das Formular für diese Registrierungen aus? - Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das Formular entwickelt? - Wie viele Personen wurden von Beginn der Maßnahme bis zuletzt auf diese Weise registriert? - Wo und wie lange werden die ausgefüllten Formulare aufbewahrt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Zu Ihrer Eingabe vom 4.1.2016
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Zu Ihrer Eingabe vom 4.1.2016
Datum
19. Januar 2016 17:17
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Erledigung_Sektion_II_Extern.pdf
27,5 KB
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