Rufschonung von Verdächtigen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich würde gerne wissen, ob es eine Verpflichtung Ihrer Behörde zur möglichsten Schonung des Rufes von Verdächtigen gibt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. März 2016
  • Frist
    28. April 2016
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Rufschonung von Verdächtigen [#594]
Datum
3. März 2016 11:09
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich würde gerne wissen, ob es eine Verpflichtung Ihrer Behörde zur möglichsten Schonung des Rufes von Verdächtigen gibt.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
BMJ-99004503/0002-III 1/2016 - RS:Antragsteller/in Antragsteller/in - Ersuchen um Auskunft gemäß §§ 2 und 3 Auskun…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
BMJ-99004503/0002-III 1/2016 - RS:Antragsteller/in Antragsteller/in - Ersuchen um Auskunft gemäß §§ 2 und 3 AuskunftspflichtG
Datum
11. März 2016 07:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Das Bundesministerium für Justiz übermittelt das/die angeschlossene(n) Dokument(e) Es wird ersucht, allfällige Rückmeldungen an das Abteilungspostfach <<E-Mail-Adresse>> zu richten. Silvia Freudenthaler Teamassistentin Präsidialsektion _____________________________________________ 1070 Wien, Museumstraße 7 Tel.: +43 (0)1 52152 2161, Fax: +43 (0)1 52152 2730 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> (See attached file: Erledigung_-_Antwort_an_Einschreiter_BMJ-99004503_0002-III_1_2016_11.03.2016_Dietmar_Gerhartl.pdf)