Sachverständigengutachten und Unterlagen zur abgelehnten Tempo-30-Zone – Schulzentrum Rohrbach, Linzer Straße

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Betreffend die beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich des Schulzentrums Rohrbach (Mittelschule und Volksschule, Linzerstraße, 4150 Rohrbach) entlang der Linzer Straße:

1. Sachverständigengutachten: Das vollständige Sachverständigengutachten, auf dessen Grundlage die Genehmigung einer Tempo-30-Zone im Bereich des Schulzentrums abgelehnt wurde — einschließlich der angewendeten technischen und rechtlichen Kriterien, insbesondere jener zur Fahrbahnbreite.

2. Bescheid bzw. formelle Ablehnung: Den Bescheid oder die formelle Ablehnung der beantragten Geschwindigkeitsbeschränkung samt vollständiger Begründung.

3. Korrespondenz mit der Gemeinde: Alle Schreiben, E-Mails und Aktenvermerke zwischen der Bezirksverwaltungsbehörde und der Gemeinde Rohrbach-Berg im Zusammenhang mit der beantragten Tempo-30-Zone und der Schulwegsicherheit im Bereich der Linzer Straße, für den Zeitraum ab 1. Jänner 2020.

4. Angewendete Normen und Richtlinien: Die zum Zeitpunkt der Beurteilung gültigen Normen, Richtlinien oder Erlässe, auf deren Basis die Mindestanforderungen an Straßenbreite und sonstige bauliche Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone beurteilt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2026
  • Frist
    6. Juli 2026
  • Ein:e Follower:in
Radlobby Oberes Mühlviertel
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bezirkshauptmannschaft Rohrbach Details
Von
Radlobby Oberes Mühlviertel
Betreff
Sachverständigengutachten und Unterlagen zur abgelehnten Tempo-30-Zone – Schulzentrum Rohrbach, Linzer Straße [#4955]
Datum
8. Juni 2026 21:55
An
Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Betreffend die beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich des Schulzentrums Rohrbach (Mittelschule und Volksschule, Linzerstraße, 4150 Rohrbach) entlang der Linzer Straße: 1. Sachverständigengutachten: Das vollständige Sachverständigengutachten, auf dessen Grundlage die Genehmigung einer Tempo-30-Zone im Bereich des Schulzentrums abgelehnt wurde — einschließlich der angewendeten technischen und rechtlichen Kriterien, insbesondere jener zur Fahrbahnbreite. 2. Bescheid bzw. formelle Ablehnung: Den Bescheid oder die formelle Ablehnung der beantragten Geschwindigkeitsbeschränkung samt vollständiger Begründung. 3. Korrespondenz mit der Gemeinde: Alle Schreiben, E-Mails und Aktenvermerke zwischen der Bezirksverwaltungsbehörde und der Gemeinde Rohrbach-Berg im Zusammenhang mit der beantragten Tempo-30-Zone und der Schulwegsicherheit im Bereich der Linzer Straße, für den Zeitraum ab 1. Jänner 2020. 4. Angewendete Normen und Richtlinien: Die zum Zeitpunkt der Beurteilung gültigen Normen, Richtlinien oder Erlässe, auf deren Basis die Mindestanforderungen an Straßenbreite und sonstige bauliche Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone beurteilt wurden.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Radlobby Oberes Mühlviertel Anfragenr: 4955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4955/ Postanschrift Radlobby Oberes Mühlviertel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Radlobby Oberes Mühlviertel
Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
BHROAL-2026-184912/2; Anfrage nach dem IFG - SV-Gutachten und Unterlagen zur Tempo-30-Zone Stadtzentrum Rohrbach F…
Von
Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Betreff
BHROAL-2026-184912/2; Anfrage nach dem IFG - SV-Gutachten und Unterlagen zur Tempo-30-Zone Stadtzentrum Rohrbach
Datum
2. Juli 2026 17:03
Status
Anfrage abgeschlossen