Sachverständigengutachten und Unterlagen zur abgelehnten Tempo-30-Zone – Schulzentrum Rohrbach, Linzer Straße
Betreffend die beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich des Schulzentrums Rohrbach (Mittelschule und Volksschule, Linzerstraße, 4150 Rohrbach) entlang der Linzer Straße:
1. Sachverständigengutachten: Das vollständige Sachverständigengutachten, auf dessen Grundlage die Genehmigung einer Tempo-30-Zone im Bereich des Schulzentrums abgelehnt wurde — einschließlich der angewendeten technischen und rechtlichen Kriterien, insbesondere jener zur Fahrbahnbreite.
2. Bescheid bzw. formelle Ablehnung: Den Bescheid oder die formelle Ablehnung der beantragten Geschwindigkeitsbeschränkung samt vollständiger Begründung.
3. Korrespondenz mit der Gemeinde: Alle Schreiben, E-Mails und Aktenvermerke zwischen der Bezirksverwaltungsbehörde und der Gemeinde Rohrbach-Berg im Zusammenhang mit der beantragten Tempo-30-Zone und der Schulwegsicherheit im Bereich der Linzer Straße, für den Zeitraum ab 1. Jänner 2020.
4. Angewendete Normen und Richtlinien: Die zum Zeitpunkt der Beurteilung gültigen Normen, Richtlinien oder Erlässe, auf deren Basis die Mindestanforderungen an Straßenbreite und sonstige bauliche Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone beurteilt wurden.
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Juni 2026
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6. Juli 2026
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