Schaffung von Barrierefreiheit gemäß BGStG
1) Wurde für Ihren Zuständigkeitsbereich ein Etappenplan Bundesbauten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BGStG nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bis zum 31.12.2006 erstellt?
2) Wurden Maßnahmen, die im „Etappenplan Bundesbauten“ gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BGStG zum Abbau baulicher Barrieren für die genutzten Gebäude vorgesehen sind, in Ihrem Zuständigkeitsbereich noch nicht umgesetzt? Wenn ja, welche?
3) Wurde in Ihrem Zuständigkeitsbereich von der Möglichkeit im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes geschaffenen § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG Gebrauch gemacht und ein Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG erstellt?
4) Wann wurde ein Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG für Ihren Zuständigkeitsbereich erstellt?
5) Wurde der in Ihrem Zuständigkeitsbereich erstellte Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG kundgemacht? Wenn ja, wann wurde der in Ihrem Zuständigkeitsbereich erstellte Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG kundgemacht?
6) Auf welcher Internetadresse (URL) auf der Homepage Ihres Ressorts ist der erstellte Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG zu finden?
7) Wird der Teiletappenplan fristgerecht umgesetzt?
Vielen Dank im Voraus.
Anfrage erfolgreich
-
Datum18. August 2019
-
13. Oktober 2019
-
0 Follower:innen