Schulassistenz

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Lt Z 5 des Erlasses GZ 2021.-0.108.600 des Ministeriums, ist Assistenzservicestelle für Wien, Niederösterreich und das Burgenland außschließlich das WAG. Einen neueren Erlass finde ich nur im Kontext von Adaptierung für ua Sinnesbehinderungen (ÖGS Dolmetsch) und Autismus GZ 2023-0.480.776.

Nachdem es hierbei um einen lukrativen Auftrag ging, eine einzige Genossenschaft für gleich 3 Bundesländer für zuständig erklärt wurde, interessieren mich folgende Fragen brennend:

Wie wurden die Assistenzservicestellen insb die WAG ausgewählt? Diesbezügliche Ausschreibungen finde ich nicht. Wie kamen die Assistenzservicestellen zu ihrer Monopolstellung?

Wurde seit 2021 die Zufriedenheit seitens der assistenznehmenden Personen evaluiert, insb bzgl der Personen, welche durch die WAG betreut wurden? Mit welchem Ergebnis?

Wurde die Qualität der Leistungen, insb die der WAG jemals evaluiert? Lt Auskünften sollten nur Pädagog*innen zur Schulassistenz herangezogen werden. Das trifft nachweislich aber nicht zu.

Wie wird die Monopolstellung einzelner gerechtfertigt, wenn die Assistent*innen keine besondere Ausbildung usw vorweisen müssen und grds jede/jeder Assistent*in werden kann?

Wieviel Geld wurde in den Jahren 2021, 2022 und 2023 für die Schulassistenz für Wien ausgegeben? Aufgeschlüsselt nach Art der Behinderung.

Zitat aus dem Erlass "Neben diesen Assistenzservicestellen können weitere geeignete Stellen unter gleichen Bedingungen beauftragt werden."

Wie werden diese weiteren Assistenzservicestellen ausgewählt? Ausschreibungen sind nicht zu finden. Wie können sich andere Stellen bewerben?

Sind Schüler*innen mit der Betreuung durch die WAG oder anderen Servicestellen unzufrieden, besteht keinerlei Möglichkeit des Wechsels. Das sichert - es existieren umfangreiche Studien zu diesem Thema - keinesfalls die Qualität der Leistungen und ist daher nicht im Sinne der zu assistierenden Personen.

Warum wurde nicht ein Stundensatz fixiert, um einen natürlichen Wettbewerb zu schaffen, welcher für Qualität sorgt und den Schüler*innen einen Wechsel ermöglicht?

Wie lange behalten die lt Erlass bevorzugt behandelten Servicestellen noch ihr Monopol? Wann wird es Ausschreibungen geben? Sollte noch nicht evaluiert worden sein, wann wird das nachgeholt?

Ich erbitte die Übermittlung aller einschlägigen Dokumente im Kontext meiner Fragen und um Offenlegung aller Vorgänge, welche zur Monopolstellung bzgl der Schulassistenz führten, seit 2021.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    15. April 2024
  • Frist
    10. Juni 2024
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Schulassistenz [#3084]
Datum
15. April 2024 20:33
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Lt Z 5 des Erlasses GZ 2021.-0.108.600 des Ministeriums, ist Assistenzservicestelle für Wien, Niederösterreich und das Burgenland außschließlich das WAG. Einen neueren Erlass finde ich nur im Kontext von Adaptierung für ua Sinnesbehinderungen (ÖGS Dolmetsch) und Autismus GZ 2023-0.480.776. Nachdem es hierbei um einen lukrativen Auftrag ging, eine einzige Genossenschaft für gleich 3 Bundesländer für zuständig erklärt wurde, interessieren mich folgende Fragen brennend: Wie wurden die Assistenzservicestellen insb die WAG ausgewählt? Diesbezügliche Ausschreibungen finde ich nicht. Wie kamen die Assistenzservicestellen zu ihrer Monopolstellung? Wurde seit 2021 die Zufriedenheit seitens der assistenznehmenden Personen evaluiert, insb bzgl der Personen, welche durch die WAG betreut wurden? Mit welchem Ergebnis? Wurde die Qualität der Leistungen, insb die der WAG jemals evaluiert? Lt Auskünften sollten nur Pädagog*innen zur Schulassistenz herangezogen werden. Das trifft nachweislich aber nicht zu. Wie wird die Monopolstellung einzelner gerechtfertigt, wenn die Assistent*innen keine besondere Ausbildung usw vorweisen müssen und grds jede/jeder Assistent*in werden kann? Wieviel Geld wurde in den Jahren 2021, 2022 und 2023 für die Schulassistenz für Wien ausgegeben? Aufgeschlüsselt nach Art der Behinderung. Zitat aus dem Erlass "Neben diesen Assistenzservicestellen können weitere geeignete Stellen unter gleichen Bedingungen beauftragt werden." Wie werden diese weiteren Assistenzservicestellen ausgewählt? Ausschreibungen sind nicht zu finden. Wie können sich andere Stellen bewerben? Sind Schüler*innen mit der Betreuung durch die WAG oder anderen Servicestellen unzufrieden, besteht keinerlei Möglichkeit des Wechsels. Das sichert - es existieren umfangreiche Studien zu diesem Thema - keinesfalls die Qualität der Leistungen und ist daher nicht im Sinne der zu assistierenden Personen. Warum wurde nicht ein Stundensatz fixiert, um einen natürlichen Wettbewerb zu schaffen, welcher für Qualität sorgt und den Schüler*innen einen Wechsel ermöglicht? Wie lange behalten die lt Erlass bevorzugt behandelten Servicestellen noch ihr Monopol? Wann wird es Ausschreibungen geben? Sollte noch nicht evaluiert worden sein, wann wird das nachgeholt? Ich erbitte die Übermittlung aller einschlägigen Dokumente im Kontext meiner Fragen und um Offenlegung aller Vorgänge, welche zur Monopolstellung bzgl der Schulassistenz führten, seit 2021.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3084/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Betreff
Auskunftsbegehren gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG (FragdenStaat) betr. Schulassistenz| Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
13. Mai 2024 08:35
Status