Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptfrau

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

a) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, für die die Landeshauptfrau die zuständige Behörde nach §13 SeilbG ist.
b) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen die Bezirksverwaltungsbehörde nach §13 Abs. 3 SeilbG zur Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse ermächtigt wurde.
c) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen der Landeshauptfrau Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen wurden.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    9. Juni 2026
  • Frist
    7. Juli 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Salzburg Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptfrau [#4972]
Datum
9. Juni 2026 14:08
An
Landesregierung Salzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
a) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, für die die Landeshauptfrau die zuständige Behörde nach §13 SeilbG ist. b) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen die Bezirksverwaltungsbehörde nach §13 Abs. 3 SeilbG zur Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse ermächtigt wurde. c) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen der Landeshauptfrau Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen wurden.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4972/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Salzburg
Diese E-Mail samt allen Anlagen ist vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt. Die Inhalte der Zuschrift si…
Von
Landesregierung Salzburg
Betreff
Geschäftszahl: 206-6/213/13/13-2026, Betreff: Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptfrau;
Datum
7. Juli 2026 15:54
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief-namename.pdf
138,2 KB
seilbahnensbg.pdf
218,4 KB
Diese E-Mail samt allen Anlagen ist vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt. Die Inhalte der Zuschrift sind den Anlagen zu entnehmen. Das Datenformat der Anlagen ist in der Regel Pdf. Antworten an die Absender-E-Mail-Adresse sind möglich. Geben Sie dabei bitte als Bezug die im Betreff angeführte Geschäftszahl an. Abteilung 6 Infrastruktur und Verkehr Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 8042-4711 Fax: +43 662 8042-4160 mailto:<<E-Mail-Adresse>> https://salzburg.gv.at Hinweis zum Datenschutz https://www.salzburg.gv.at/datenschutz