Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmannes

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

a) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, für die der Landeshauptmann die zuständige Behörde nach §13 SeilbG ist.
b) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen die Bezirksverwaltungsbehörde nach §13 Abs. 3 SeilbG zur Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse ermächtigt wurde.
c) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen dem Landeshauptmann Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen wurden.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    9. Juni 2026
  • Frist
    7. Juli 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Steiermark Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmannes [#4970]
Datum
9. Juni 2026 14:06
An
Landesregierung Steiermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
a) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, für die der Landeshauptmann die zuständige Behörde nach §13 SeilbG ist. b) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen die Bezirksverwaltungsbehörde nach §13 Abs. 3 SeilbG zur Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse ermächtigt wurde. c) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen dem Landeshauptmann Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen wurden.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4970/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Steiermark
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Bei Fragen w…
Von
Landesregierung Steiermark
Betreff
GZ: ABT16-193808/2026-5 Antragsteller/in Antragsteller/in, Informationsbegehren, Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmannes, Anfrage vom 09.06.2026, Vollgewährung
Datum
3. Juli 2026 10:59
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
lad-ifg05-vollgewhrung.pdf
200,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die im beiliegenden Schreiben angeführten Stellen. Mit freundlichen Grüßen