Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmannes

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

a) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, für die der Landeshauptmann die zuständige Behörde nach §13 SeilbG ist.
b) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen die Bezirksverwaltungsbehörde nach §13 Abs. 3 SeilbG zur Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse ermächtigt wurde.
c) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen dem Landeshauptmann Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2026
  • Frist
    7. Juli 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Kärnten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmannes [#4971]
Datum
9. Juni 2026 14:07
An
Landesregierung Kärnten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
a) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, für die der Landeshauptmann die zuständige Behörde nach §13 SeilbG ist. b) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen die Bezirksverwaltungsbehörde nach §13 Abs. 3 SeilbG zur Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse ermächtigt wurde. c) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen dem Landeshauptmann Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen wurden.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4971/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Kärnten
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundl…
Von
Landesregierung Kärnten
Betreff
IFG Anfrage betreffend „Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmannes“ vom 10. Juni 2026; Antwortschreiben der Abteilung 7 – Wirtschaftsstandort (07-ZJD07-22064/2026-113)
Datum
8. Juli 2026 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen