Servicepauschalen Mobilfunkanbieter

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

die Mobilfunkanbieter beziehen sich bei Rückforderungen -aufgrund Gerichtsentscheidungen- immer darauf dass die SP "stets in Absprache mit der Regulierungsbehörde" verrechnet wurde und lehnen die Erstattung ua deswegen ab. Warum wurden diese Gebühren (welche lt Gerichten zu unrecht verrechnet wurden) von der RTR überhaupt "erlaubt" ? Wurden Gutachten eingeholt ? Auf welcher Informations/Wissensbasis wurden die SP erlaubt ? Wieso fordert die RTR die Anbieter nicht auf die Gebühren an die Kunden zurückzubezahlen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    3. September 2025
  • Frist
    1. Oktober 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Servicepauschalen Mobilfunkanbieter [#3603]
Datum
3. September 2025 01:23
An
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
die Mobilfunkanbieter beziehen sich bei Rückforderungen -aufgrund Gerichtsentscheidungen- immer darauf dass die SP "stets in Absprache mit der Regulierungsbehörde" verrechnet wurde und lehnen die Erstattung ua deswegen ab. Warum wurden diese Gebühren (welche lt Gerichten zu unrecht verrechnet wurden) von der RTR überhaupt "erlaubt" ? Wurden Gutachten eingeholt ? Auf welcher Informations/Wissensbasis wurden die SP erlaubt ? Wieso fordert die RTR die Anbieter nicht auf die Gebühren an die Kunden zurückzubezahlen?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3603/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in