Sind Schutzwesten in AUT „Schutzbewaffung“ / "passive Bewaffnung" oder freie Kleidungsstücke?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In Deutschland wurde das Verbot von „Schutzbewaffnung“ und „Vermummung“ erst 1985 in das Versammlungsgesetz aufgenommen, seit 1989 können Verstöße als Straftaten geahndet werden.
Das Versammlungsgesetz verbietet in Deutschland in § 17a Abs. 1 VersG das Mitführen von „Schutzwaffen“ auf Versammlungen. Der Begriff der Schutzwaffe ist irreführend, weil Waffen dazu bestimmt sind, Verletzungen herbeizuführen, während Helme, Schutzwesten und Protektoren im Gegenteil vor Verletzungen schützen sollen. Die gesetzliche Regelung soll die Effektivität polizeilicher Maßnahmen sicherstellen. Darüber hinaus heißt es in der Gesetzesbegründung: „Teilnehmer, die solche Schutzwaffen mit sich führen, dokumentieren aufgrund ihres martialischen Erscheinungsbildes eine offenkundige Gewaltbereitschaft und üben auf die Menge nach massenpsychologischen Erkenntnissen eine aggressionsstimulierende Wirkung aus.“ In dieser Schlichtheit dürfte dies jedoch nicht zutreffen. Es wird nicht das „martialische Auftreten“ einem Verbot unterworfen, sondern der Schutz vor Verletzungen.
Dem Schutzwaffenverbot unterliegen Schutzschilde, Panzerungen und ähnliche Gegenstände aus dem polizeilichen oder militärischen Bereich. Da gesetzlich auch solche Gegenstände verboten sind, die als Schutzwaffen geeignet sind, fallen auch Alltagsgegenstände wie Fahrradhelme oder Mundschützer darunter. Die Abgrenzung, wann ein Gegenstand eine Schutzwaffe darstellt, ist überaus schwierig und birgt eine große Unsicherheit für Demonstrierende.
Zu empfehlen ist, die fehlende Absicht durch sichtbares Tragen des Presseausweises oder eine Kennzeichnung mit der Aufschrift „Presse“ an der Kleidung zu dokumentieren.
Sind schusssichere und stichschutzsichere Westen legal und stellen laut Waffengesetz keine Waffe, sondern eine Schutzausrüstung dar? Jeder deutsche Bürger ist dazu berechtigt diese Form von Schutz zu erwerben und zu tragen, sofern diese CE zertifiziert ist. Das Alter spielt eine untergeordnete Rolle. Auch ist das Tragen einer schusssicheren Weste in Deutschland erlaubt, nur darf sie nicht auf Demonstrationen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen getragen werden. Trägt man eine schusssichere Weste beispielsweise auf einer Demonstration, verstößt man gegen das Versammlungsgesetz.
Dieses Gesetz impliziert, dass auf Demonstrationen und Versammlungen keine Schutzwaffen getragen werden dürfen. Unter Schutzwaffen sind passive Waffen zu verstehen, die ausschließlich zum Schutz von Personen bestimmt sind. Dazu gehören auch die Schutzwesten. Sie können Behörden davon abhalten Zugriffe zu machen. Das heißt eine kugelsichere Weste würde die Polizei im Notfall daran hindern einen Bürger im Notfall mit einer Schusswaffe niederzustrecken.
Ich ersuche daher zur Abklärung des Eigenschutzes von Kindern, Erwachsenen und Journalisten um Beantwortung nachstehender Fragen auf Grundlage der österreichischen Gesetzeslage:

• Dürfen stichschutzsichere Westen in Österreich frei durch jeden Menschen (Kinder, Erwachsene, Demonstranten, Journalisten) im privaten und öffentlichen Raum getragen werden?

• Dürfen schusssichere Westen in Österreich frei durch jeden Menschen (Kinder, Erwachsene, Demonstranten, Journalisten) im privaten und öffentlichen Raum getragen werden?

• Fallen schussichere und stichschutzsichere Westen in Österreich unter den Begriff „Schutzbewaffung“ und falls ja wo findet diese Regelung ihre Gesetzliche Deckung?

• Gibt es in Österreich die Begriffe „Schutzbewaffung“ und „passive Bewaffnung" in Bezug auf das Tragen von Schutzwesten im öffentlichen Raum?

• Fallen schussichere und stichschutzsichere Westen in Österreich unter den Begriff „Schutzbewaffung“ und falls ja wo findet diese Regelung ihre Gesetzliche Deckung?

• Fallen schussichere und stichschutzsichere Westen in Österreich unter den Begriff „passive Bewaffnung"und falls ja wo findet diese Regelung ihre Gesetzliche Deckung?

• Dürfen schussichere und stichschutzsichere Westen durch Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Busse, ÖBB und im individuellen Personenverkehr im Privat- oder Firmenauto getragen werden?

• An welchen Orten und zu welchen „Tätigkeiten“ ist es in Österreich bei Strafandrohung verboten schussichere und stichschutzsichere Westen zu tragen bzw. wäre dazu eine behördliche Genehmigung notwendig?

• Inweiweit sind freie Journalisten und Berufssjournalisten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit der Berichterstattung unter gefährlichen Umsständen befugt schussichere und stichschutzsichere Westen und Helme zu tragen?

• Falls es in Österreich die Begriffe „Schutzbewaffung“/ "passive Bewaffnung" gibt, welche Gegenstände fallen taxativ gesetzlich aufgezählt zu dieser Bewaffnung für Bürger die keine Organe der öffentlichen Sicherheit darstellen?

• Gibt es für „Schutzbewaffung“/ "passive Bewaffnung" Stichschutzwesten, Schußschutzwesen für die Gewerbe Detektiv, Sicherheitspersonel, Personenschutz und Wachdienst in Österreich Ausnahmen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. März 2025
  • Frist
    29. April 2025
  • Ein:e Follower:in
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Betreff
Sind Schutzwesten in AUT „Schutzbewaffung“ / "passive Bewaffnung" oder freie Kleidungsstücke? [#3336]
Datum
4. März 2025 07:36
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In Deutschland wurde das Verbot von „Schutzbewaffnung“ und „Vermummung“ erst 1985 in das Versammlungsgesetz aufgenommen, seit 1989 können Verstöße als Straftaten geahndet werden. Das Versammlungsgesetz verbietet in Deutschland in § 17a Abs. 1 VersG das Mitführen von „Schutzwaffen“ auf Versammlungen. Der Begriff der Schutzwaffe ist irreführend, weil Waffen dazu bestimmt sind, Verletzungen herbeizuführen, während Helme, Schutzwesten und Protektoren im Gegenteil vor Verletzungen schützen sollen. Die gesetzliche Regelung soll die Effektivität polizeilicher Maßnahmen sicherstellen. Darüber hinaus heißt es in der Gesetzesbegründung: „Teilnehmer, die solche Schutzwaffen mit sich führen, dokumentieren aufgrund ihres martialischen Erscheinungsbildes eine offenkundige Gewaltbereitschaft und üben auf die Menge nach massenpsychologischen Erkenntnissen eine aggressionsstimulierende Wirkung aus.“ In dieser Schlichtheit dürfte dies jedoch nicht zutreffen. Es wird nicht das „martialische Auftreten“ einem Verbot unterworfen, sondern der Schutz vor Verletzungen. Dem Schutzwaffenverbot unterliegen Schutzschilde, Panzerungen und ähnliche Gegenstände aus dem polizeilichen oder militärischen Bereich. Da gesetzlich auch solche Gegenstände verboten sind, die als Schutzwaffen geeignet sind, fallen auch Alltagsgegenstände wie Fahrradhelme oder Mundschützer darunter. Die Abgrenzung, wann ein Gegenstand eine Schutzwaffe darstellt, ist überaus schwierig und birgt eine große Unsicherheit für Demonstrierende. Zu empfehlen ist, die fehlende Absicht durch sichtbares Tragen des Presseausweises oder eine Kennzeichnung mit der Aufschrift „Presse“ an der Kleidung zu dokumentieren. Sind schusssichere und stichschutzsichere Westen legal und stellen laut Waffengesetz keine Waffe, sondern eine Schutzausrüstung dar? Jeder deutsche Bürger ist dazu berechtigt diese Form von Schutz zu erwerben und zu tragen, sofern diese CE zertifiziert ist. Das Alter spielt eine untergeordnete Rolle. Auch ist das Tragen einer schusssicheren Weste in Deutschland erlaubt, nur darf sie nicht auf Demonstrationen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen getragen werden. Trägt man eine schusssichere Weste beispielsweise auf einer Demonstration, verstößt man gegen das Versammlungsgesetz. Dieses Gesetz impliziert, dass auf Demonstrationen und Versammlungen keine Schutzwaffen getragen werden dürfen. Unter Schutzwaffen sind passive Waffen zu verstehen, die ausschließlich zum Schutz von Personen bestimmt sind. Dazu gehören auch die Schutzwesten. Sie können Behörden davon abhalten Zugriffe zu machen. Das heißt eine kugelsichere Weste würde die Polizei im Notfall daran hindern einen Bürger im Notfall mit einer Schusswaffe niederzustrecken. Ich ersuche daher zur Abklärung des Eigenschutzes von Kindern, Erwachsenen und Journalisten um Beantwortung nachstehender Fragen auf Grundlage der österreichischen Gesetzeslage: • Dürfen stichschutzsichere Westen in Österreich frei durch jeden Menschen (Kinder, Erwachsene, Demonstranten, Journalisten) im privaten und öffentlichen Raum getragen werden? • Dürfen schusssichere Westen in Österreich frei durch jeden Menschen (Kinder, Erwachsene, Demonstranten, Journalisten) im privaten und öffentlichen Raum getragen werden? • Fallen schussichere und stichschutzsichere Westen in Österreich unter den Begriff „Schutzbewaffung“ und falls ja wo findet diese Regelung ihre Gesetzliche Deckung? • Gibt es in Österreich die Begriffe „Schutzbewaffung“ und „passive Bewaffnung" in Bezug auf das Tragen von Schutzwesten im öffentlichen Raum? • Fallen schussichere und stichschutzsichere Westen in Österreich unter den Begriff „Schutzbewaffung“ und falls ja wo findet diese Regelung ihre Gesetzliche Deckung? • Fallen schussichere und stichschutzsichere Westen in Österreich unter den Begriff „passive Bewaffnung"und falls ja wo findet diese Regelung ihre Gesetzliche Deckung? • Dürfen schussichere und stichschutzsichere Westen durch Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Busse, ÖBB und im individuellen Personenverkehr im Privat- oder Firmenauto getragen werden? • An welchen Orten und zu welchen „Tätigkeiten“ ist es in Österreich bei Strafandrohung verboten schussichere und stichschutzsichere Westen zu tragen bzw. wäre dazu eine behördliche Genehmigung notwendig? • Inweiweit sind freie Journalisten und Berufssjournalisten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit der Berichterstattung unter gefährlichen Umsständen befugt schussichere und stichschutzsichere Westen und Helme zu tragen? • Falls es in Österreich die Begriffe „Schutzbewaffung“/ "passive Bewaffnung" gibt, welche Gegenstände fallen taxativ gesetzlich aufgezählt zu dieser Bewaffnung für Bürger die keine Organe der öffentlichen Sicherheit darstellen? • Gibt es für „Schutzbewaffung“/ "passive Bewaffnung" Stichschutzwesten, Schußschutzwesen für die Gewerbe Detektiv, Sicherheitspersonel, Personenschutz und Wachdienst in Österreich Ausnahmen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Herbert Unger Anfragenr: 3336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3336/ Postanschrift Herbert Unger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)