Sperrbrunnen Lobau/Donau-Oder-Kanal, Betriebseinstellung
Laut einer Auskunft in einer E-Mail-Nachricht vom 4. Juni 2019 (Anfrage 2019-2405173355538) betrieb die MA 31 – Wiener Wasser damals die Rückgabe des Wasserrechts für die in den 1990er Jahren angelegten Sperrbrunnen in der Lobau entlang des Donau-Oder-Kanals. Dazu erforderlich wären die Ausarbeitung der diesbezüglichen betrieblichen und technischen Maßnahmen, gefolgt von der Einreichung des Projekts bei der Wasserrechtsbehörde.
Wurde der Betrieb dieser Sperrbrunnen mittlerweile eingestellt, wenn ja, wann und wenn nein, aus welchen Gründen und wann ist mit der Einstellung des Betriebs dieser Sperrbrunnen zu rechnen?
Hintergrund: Die betreffenden Sperrbrunnen entlang des Donau-Oder-Kanals wurden in den 1990er Jahren ursprünglich als Sofortmaßnahme errichtet, nachdem 1989 im Rahmen von Bohrungen im Abstrombereich des Tanklagers Lobau großflächige und umfangreiche Einträge von Mineralölprodukten entdeckt wurden. Das mit den Sperrbrunnen abgepumpte Grundwasser wurde seither in die Donau, d.h. den Ölhafen geleitet. Von 2003 bis 2009 wurde der Standort jedoch durch die Errichtung einer Dichtwand im Anstrom sowie durch die Herstellung einer Sperrbrunnenreihe und eines Sperrelementes im Abstrom abgesichert. Es bestand daher keine Gefahr mehr für das Grundwasser. Trotz der nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Lobau, Wiener Teil des Nationalparks Donau-Auen, blieben die nun zwecklosen Sperrbrunnen jedoch weiter in Betrieb.
Ergebnis der Anfrage
Laut Auskunft der MA 31 vom 29.6.2020 sind die in den 1990er Jahren entlang des Donau-Oder-Kanals angelegten Sperrbrunnen, die seit 2009 keinen Zweck mehr erfüllen, da die der Maßnahme zugrundeliegende "Altlast" beim Tanklager Lobau saniert wurde, nach wie vor in Betrieb. Sie entziehen daher dem Nationalpark Donau-Auen, Wiener Teil weiterhin unnötig erhebliche Grundwassermengen, die in die Donau ausgeleitet werden.
Grund dafür seien nun erforderliche "weitere Maßnahmen und Untersuchungen" im Zuge des bereits eingeleiteten Wasserrechtsverfahrens für die Außerbetriebnahme - was die Interpretation nahelegt, dass diese "weiteren" Schritte von der Wasserrechtsbehörde gefordert werden.
Was da noch untersucht werden muss, ist völlig unklar, da bereits 2013 aufgrund "hydraulischer sowie qualitativer Grundwasserkontrolluntersuchungen" nachgewiesen wurde, dass der Altstandort als gesichert zu bewerten ist (https://www.altlasten.gv.at/atlas/verze…).
Dem Anschein nach wird aber die aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes dringend gebotene Einstellung des Betriebs der zwecklosen Sperrbrunnenreihe auch von der Wasserrechtsbehörde nicht gerade mit Nachdruck vorangetrieben.
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Mai 2020
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17. Juli 2020
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