Starlink / SpaceX: Verträge, Notfallmaßnahmen, Lawful Interception, Frequenznutzungsgebühren

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wie hoch sind die jährlichen gesamten Frequenznutzungsgebühren der Starlink Austria GmbH oder einer anderen zuständigen Firma die für Österreich diese Gebühr bezahlt: Für die Nutzung des österreichischen Luftraums (speziell der Frequenzbänder) fallen Gebühren an, die in das Bundesbudget fließen. Wie werden diese Kosten verwaltet und verwendet.

Notfallmaßnahmen: Ist Österreich in der Lage im Krisenfällen (Katastrophen, Verteidigungsfall) auf Grundlage der derzeitigen Verträge eine Weisungen an Starlink zur Priorisierung von Datenverkehr an das extraterritorial gesteuerte Satellitennetzwerk zu erteilen. Welche Verträge sind dazu abgeschlossen. Gibt es Verträge zwischen Starlink oder SpaceX und dem Bundesheer.

Gemäß TKG muss jeder Betreiber veröffentlichen, wie man sich mit seinem Netz verbindet. Hat Starlink offen gelegt und spezifiziert, welche Funkstandards (Proprietäres Starlink-Protokoll im Ku/Ka-Band) verwendet werden. Können Sie diese Unterlagen falls öffentlich zur Verfügung stellen.

Überwachungspflichten und Lawful Interception (§ 166 TKG 2021)

Dies ist der sensibelste Punkt der staatlichen Kontrolle. Starlink ist verpflichtet, der österreichischen Exekutive und Justiz die Überwachung von Telekommunikation zu ermöglichen. Schnittstellen: Starlink muss technische Einrichtungen vorhalten, um auf richterlichen Beschluss hin den Datenverkehr eines spezifischen Nutzers auszuleiten. Da Starlink den Datenverkehr oft über Bodenstationen in anderen EU-Ländern routet, ist die technische
Umsetzung komplex, aber gesetzlich zwingend (§ 166 Abs 2 TKG). Ist Ihnen dieser Vertrag bekannt, wo liegt er auf und welche Behörden sind für diese Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich.

Starlink nutzt Frequenzen im Mikrowellenbereich:
● Ku-Band (12–18 GHz): Primär für die Verbindung zwischen Satellit und Endnutzer ("Dishy").
● Ka-Band (26–40 GHz): Für die Verbindung zu den Bodenstationen (Gateways).14
● Natur der Strahlung: Es handelt sich um nicht-ionisierende Strahlung.
Im Gegensatz zu Röntgenstrahlung kann diese keine DNA-Schäden verursachen, sondern lediglich
thermische Effekte (Gewebserwärmung) bei extrem hoher Leistung hervorrufen. Besteht durch die Abstrahlung der Satelitten zur Erde und zu den Endgeräten (zukünftig auch zu Handys) eine Strahlenbelastung, Gefahr für die Gesundheit. In welchen Dokumenten ist dies geregelt und wer ist dafür zuständig.

Warte auf Antwort

  • Datum
    9. Januar 2026
  • Frist
    6. Februar 2026
  • 2 Follower:innen
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Betreff
Starlink / SpaceX: Verträge, Notfallmaßnahmen, Lawful Interception, Frequenznutzungsgebühren [#4283]
Datum
9. Januar 2026 08:44
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wie hoch sind die jährlichen gesamten Frequenznutzungsgebühren der Starlink Austria GmbH oder einer anderen zuständigen Firma die für Österreich diese Gebühr bezahlt: Für die Nutzung des österreichischen Luftraums (speziell der Frequenzbänder) fallen Gebühren an, die in das Bundesbudget fließen. Wie werden diese Kosten verwaltet und verwendet. Notfallmaßnahmen: Ist Österreich in der Lage im Krisenfällen (Katastrophen, Verteidigungsfall) auf Grundlage der derzeitigen Verträge eine Weisungen an Starlink zur Priorisierung von Datenverkehr an das extraterritorial gesteuerte Satellitennetzwerk zu erteilen. Welche Verträge sind dazu abgeschlossen. Gibt es Verträge zwischen Starlink oder SpaceX und dem Bundesheer. Gemäß TKG muss jeder Betreiber veröffentlichen, wie man sich mit seinem Netz verbindet. Hat Starlink offen gelegt und spezifiziert, welche Funkstandards (Proprietäres Starlink-Protokoll im Ku/Ka-Band) verwendet werden. Können Sie diese Unterlagen falls öffentlich zur Verfügung stellen. Überwachungspflichten und Lawful Interception (§ 166 TKG 2021) Dies ist der sensibelste Punkt der staatlichen Kontrolle. Starlink ist verpflichtet, der österreichischen Exekutive und Justiz die Überwachung von Telekommunikation zu ermöglichen. Schnittstellen: Starlink muss technische Einrichtungen vorhalten, um auf richterlichen Beschluss hin den Datenverkehr eines spezifischen Nutzers auszuleiten. Da Starlink den Datenverkehr oft über Bodenstationen in anderen EU-Ländern routet, ist die technische Umsetzung komplex, aber gesetzlich zwingend (§ 166 Abs 2 TKG). Ist Ihnen dieser Vertrag bekannt, wo liegt er auf und welche Behörden sind für diese Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich. Starlink nutzt Frequenzen im Mikrowellenbereich: ● Ku-Band (12–18 GHz): Primär für die Verbindung zwischen Satellit und Endnutzer ("Dishy"). ● Ka-Band (26–40 GHz): Für die Verbindung zu den Bodenstationen (Gateways).14 ● Natur der Strahlung: Es handelt sich um nicht-ionisierende Strahlung. Im Gegensatz zu Röntgenstrahlung kann diese keine DNA-Schäden verursachen, sondern lediglich thermische Effekte (Gewebserwärmung) bei extrem hoher Leistung hervorrufen. Besteht durch die Abstrahlung der Satelitten zur Erde und zu den Endgeräten (zukünftig auch zu Handys) eine Strahlenbelastung, Gefahr für die Gesundheit. In welchen Dokumenten ist dies geregelt und wer ist dafür zuständig.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger Anfragenr: 4283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4283/ Postanschrift Herbert Unger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
IFG Anfrage - Präzisierungsauftrag Sehr geehrter Herr Unger, Vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfr…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
IFG Anfrage - Präzisierungsauftrag
Datum
13. Januar 2026 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Unger, Vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Gemäß § 7 Abs 2 IFG ist die begehrte Information möglichst präzise zu bezeichnen. Eine sachgerechte Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens ist derzeit leider nicht möglich, da die Formulierung Ihres Antrags nicht hinreichend bestimmt ist. Es ergeht der Auftrag, Ihr Begehren zu präzisieren, damit aus dem Antrag der Inhalt und der Umfang der beantragten Information ausreichend klar hervorgeht. Es wird darum gebeten lediglich jene Fragen an das BMIMI zu richten, welche gemäß Bundesministeriengesetz (BMG) in Teil 2 der Anlage zu § 2, Abschnitt I, auch in die Zuständigkeit des BMIMI fallen. Zudem darf auch auf unsere Website als Informationsquelle verwiesen werden: https://www.bmimi.gv.at/themen/innovati… Es wird darauf hingewiesen, dass der Fristenlauf erst mit Einlangen der entsprechenden Präzisierung beginnt. Mit freundlichen Grüßen
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
AW: IFG Anfrage - Präzisierungsauftrag [#4283] Guten Tag, Mein Antrag enthält klar lesbaren Text zu einem jeweili…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Betreff
AW: IFG Anfrage - Präzisierungsauftrag [#4283]
Datum
13. Januar 2026 17:30
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Mein Antrag enthält klar lesbaren Text zu einem jeweiligen Sachverhalt und konkrete Fragen. Es sind dies folgende Fragen: 1. Wie hoch sind die jährlichen gesamten Frequenznutzungsgebühren der Starlink Austria GmbH oder einer anderen zuständigen Firma die für Österreich diese Gebühr bezahlt. 2. Wie werden die Frequenznutzungskostengebühren der Starlink Austria GmbH verwaltet und verwendet. 3. Welche Verträge sind zwischen Ihrem Ministerium dazu abgeschlossen 4. Gibt es Verträge zwischen Starlink oder SpaceX und dem Bundesheer. 5. Hat Starlink offen gelegt und spezifiziert, welche Funkstandards (Proprietäres Starlink-Protokoll im Ku/Ka-Band) verwendet werden. Überwachungspflichten und Lawful Interception (§ 166 TKG 2021) 7. Ist Ihnen dieser Vertrag bekannt, wo liegt er auf und welche Behörden sind für diese Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich 8. Besteht durch die Abstrahlung der Satelitten zur Erde und zu den Endgeräten (zukünftig auch zu Handys) eine Strahlenbelastung, Gefahr für die Gesundheit. In welchen Dokumenten ist dies geregelt und wer ist dafür zuständig. Ich ersuche konkret diese Fragen zum Sachverhalt in meinem Eingangsschreiben durch Ihre Ministerium zu beantworten. Alle Fragen sind konkret an Ihr Ministerium gerichtet. Sollten Sie zu einer Frage keine entsprechende Expertise oder Zuständigkeit erkennen, teilen Sie mir das bitte im Zuge der Anfragebeantwortung mit, welches Ministerieum nach den Ministeriengesetz diese Zuständigkeit hat. Ich als Bürger erkenne dazu Ihre Hauptzuständigkeit. Es ist für mich nicht feststellbar unter welchen Verantwortungsbereich eines Ministeriums die RTR Behörde fällt. Auch dazu ersuche ich um Beantwortung im Rahmen der Erledigung. Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger Anfragenr: 4283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4283/ Postanschrift Herbert Unger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>