Starlink / SpaceX: Verträge, Notfallmaßnahmen, Lawful Interception, Frequenznutzungsgebühren

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wie hoch sind die jährlichen gesamten Frequenznutzungsgebühren der Starlink Austria GmbH oder einer anderen zuständigen Firma die für Österreich diese Gebühr bezahlt: Für die Nutzung des österreichischen Luftraums (speziell der Frequenzbänder) fallen Gebühren an, die in das Bundesbudget fließen. Wie werden diese Kosten verwaltet und verwendet.

Notfallmaßnahmen: Ist Österreich in der Lage im Krisenfällen (Katastrophen, Verteidigungsfall) auf Grundlage der derzeitigen Verträge eine Weisungen an Starlink zur Priorisierung von Datenverkehr an das extraterritorial gesteuerte Satellitennetzwerk zu erteilen. Welche Verträge sind dazu abgeschlossen. Gibt es Verträge zwischen Starlink oder SpaceX und dem Bundesheer.

Gemäß TKG muss jeder Betreiber veröffentlichen, wie man sich mit seinem Netz verbindet. Hat Starlink offen gelegt und spezifiziert, welche Funkstandards (Proprietäres Starlink-Protokoll im Ku/Ka-Band) verwendet werden. Können Sie diese Unterlagen falls öffentlich zur Verfügung stellen.

Überwachungspflichten und Lawful Interception (§ 166 TKG 2021)

Dies ist der sensibelste Punkt der staatlichen Kontrolle. Starlink ist verpflichtet, der österreichischen Exekutive und Justiz die Überwachung von Telekommunikation zu ermöglichen. Schnittstellen: Starlink muss technische Einrichtungen vorhalten, um auf richterlichen Beschluss hin den Datenverkehr eines spezifischen Nutzers auszuleiten. Da Starlink den Datenverkehr oft über Bodenstationen in anderen EU-Ländern routet, ist die technische
Umsetzung komplex, aber gesetzlich zwingend (§ 166 Abs 2 TKG). Ist Ihnen dieser Vertrag bekannt, wo liegt er auf und welche Behörden sind für diese Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich.

Starlink nutzt Frequenzen im Mikrowellenbereich:
● Ku-Band (12–18 GHz): Primär für die Verbindung zwischen Satellit und Endnutzer ("Dishy").
● Ka-Band (26–40 GHz): Für die Verbindung zu den Bodenstationen (Gateways).14
● Natur der Strahlung: Es handelt sich um nicht-ionisierende Strahlung.

Im Gegensatz zu Röntgenstrahlung kann diese keine DNA-Schäden verursachen, sondern lediglich
thermische Effekte (Gewebserwärmung) bei extrem hoher Leistung hervorrufen. Besteht durch die Abstrahlung der Satelitten zur Erde und zu den Endgeräten (zukünftig auch zu Handys) eine Strahlenbelastung, Gefahr für die Gesundheit. In welchen Dokumenten ist dies geregelt und wer ist dafür zuständig.

Warte auf Antwort

  • Datum
    14. Februar 2026
  • Frist
    14. März 2026
  • Ein:e Follower:in
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Details
Von
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Betreff
Starlink / SpaceX: Verträge, Notfallmaßnahmen, Lawful Interception, Frequenznutzungsgebühren [#4457]
Datum
14. Februar 2026 19:33
An
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wie hoch sind die jährlichen gesamten Frequenznutzungsgebühren der Starlink Austria GmbH oder einer anderen zuständigen Firma die für Österreich diese Gebühr bezahlt: Für die Nutzung des österreichischen Luftraums (speziell der Frequenzbänder) fallen Gebühren an, die in das Bundesbudget fließen. Wie werden diese Kosten verwaltet und verwendet. Notfallmaßnahmen: Ist Österreich in der Lage im Krisenfällen (Katastrophen, Verteidigungsfall) auf Grundlage der derzeitigen Verträge eine Weisungen an Starlink zur Priorisierung von Datenverkehr an das extraterritorial gesteuerte Satellitennetzwerk zu erteilen. Welche Verträge sind dazu abgeschlossen. Gibt es Verträge zwischen Starlink oder SpaceX und dem Bundesheer. Gemäß TKG muss jeder Betreiber veröffentlichen, wie man sich mit seinem Netz verbindet. Hat Starlink offen gelegt und spezifiziert, welche Funkstandards (Proprietäres Starlink-Protokoll im Ku/Ka-Band) verwendet werden. Können Sie diese Unterlagen falls öffentlich zur Verfügung stellen. Überwachungspflichten und Lawful Interception (§ 166 TKG 2021) Dies ist der sensibelste Punkt der staatlichen Kontrolle. Starlink ist verpflichtet, der österreichischen Exekutive und Justiz die Überwachung von Telekommunikation zu ermöglichen. Schnittstellen: Starlink muss technische Einrichtungen vorhalten, um auf richterlichen Beschluss hin den Datenverkehr eines spezifischen Nutzers auszuleiten. Da Starlink den Datenverkehr oft über Bodenstationen in anderen EU-Ländern routet, ist die technische Umsetzung komplex, aber gesetzlich zwingend (§ 166 Abs 2 TKG). Ist Ihnen dieser Vertrag bekannt, wo liegt er auf und welche Behörden sind für diese Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich. Starlink nutzt Frequenzen im Mikrowellenbereich: ● Ku-Band (12–18 GHz): Primär für die Verbindung zwischen Satellit und Endnutzer ("Dishy"). ● Ka-Band (26–40 GHz): Für die Verbindung zu den Bodenstationen (Gateways).14 ● Natur der Strahlung: Es handelt sich um nicht-ionisierende Strahlung. Im Gegensatz zu Röntgenstrahlung kann diese keine DNA-Schäden verursachen, sondern lediglich thermische Effekte (Gewebserwärmung) bei extrem hoher Leistung hervorrufen. Besteht durch die Abstrahlung der Satelitten zur Erde und zu den Endgeräten (zukünftig auch zu Handys) eine Strahlenbelastung, Gefahr für die Gesundheit. In welchen Dokumenten ist dies geregelt und wer ist dafür zuständig.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger Anfragenr: 4457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4457/ Postanschrift Herbert Unger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)