Stationierung von #skyshielkampfstationen und #skyshieldwaffenlagern
Diese Anfrage wird an Sie gestellt, weil Sie sich ein Führungspersonal in ihrem politischen Verantwortungsbereich die Stationierungen von Skyshieldtechnologie vorstellen kann. Dies wurde kürzlich in den Medien öffentlich bekannt.
Ich ersuche Sie zur Wahrung der journalistischen Sorgfaltspflicht und zur demokratischen öffentlichen Information an die Österreicher um Beantwortung von 5 einfachen Fragen zu Skyshield in ihrem politischen Verantwortungsbereich.
• Werden Sie in ihrem politischen Verantwortungsbereich eine Volksabstimmung zum Thema Skyhield einleiten um gemeinsam mit ihren Wählern und Bürgern diese Entscheidung demokratisch zu klären?
• Werden Sie sich an das Ergebnis der Volksbefragung zu Skyshield halten und den Willen Ihrer Wähler/Bürger umsetzen?
• In welchen Gemeinden oder militärischen Liegenschaften ihres politischen Verantwortungsbereiches wollen Sie Skyshield-Standorte (Waffenstationen, Waffenlager, Logistik) umsetzen?
• Ist es für Sie im Sinne der immerwährend Neutralität Österreichs vereinbar US/NATO Waffen, Waffenstationen und US/NATO Logistik in ihrem politischen Verantwortungsbereich zu stationieren und damit Angriffsziele zu schaffen?
• Hatten Sie persönlichen vollständigen Einblick in alle bis jetzt abgeschlossenen Absichtserklärungen und Verträge Österreichs zu Skyshield und werden sie diese Verträge öffentlich machen?
Warum diese Fragen JETZT öffentlich an die Politik zu stellen sind.
Lagebild: Kriegswirtschaft in Europa / Österreichs Neutralität in Gefahr?
Bei Skyshield-Standorten ist von Stützpunkten für aktive Waffen- und Sicherheitssysteme und von Lagerstätten für Raketen, Lenkwaffen oder schlimmere Gerätschaften aus dem NATO/US Waffenarsenal die Rede. Solche US/NATO Militärstützpunkte werden schnell zu Angriffszielen Nr. 1 für feindliche Aggressoren werden.
Derzeit sind folgende Militärgüter bereits in der EU / Österreich zugelassen (Stand 190224) Zugelassenen Militärgütern in der EU und somit auch für ÖSTERREICH:
ANTIKÖRPER / REZEPTOREN
HAUTKAMPFSTOFFE
PSYCHOKAMPFSTOFFE
REAKTIVE MATERIALIEN IN PARTIKELGRÖSSE
MATERIALIEN FÜR FLAMMENWERFER UND BRANDBOMBEN
ENERGETISCHE STOFFE
STRAHLENWAFFENSYSTEME
WAFFENSYSTEME MIT HOHER KINETISCHER ENERGIE
ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG / RAUMFAHRZEUGE
SOFTWARE / DIGITALRECHNER
In der EU stehen die Zeichen auf eine Umstellung auf Kriegswirtschaft: Ursula von der Leyen plant, ihre nächste EU-Kommission auf Kriegswirtschaft auszurichten: gemeinsame Beschaffung von Waffen und Munition, Überwachung der Rüstungsproduktion und ein eigener EU-Kommissar für Verteidigung. Der EU-Industriekommissar Thierry Breton spricht unablässig davon, dass Europa sich „auf einen Kriegswirtschaftsmodus umstellen“ müsse. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron schließt den Einsatz von Bodentruppen in der Ukraine durch sein Land nicht aus. Bundeskanzler Nehammer befürchtet gar, dass man auch „in einen Krieg hineinstolpern“ könne.
All dies deutet darauf hin, dass Europa „kriegsfit“ werden soll und eine Umstellung auf Kriegswirtschaft angestrebt wird. Kriegswirtschaft bedeutet eine auf die Notwendigkeiten des Krieges ausgerichtete Wirtschaftsordnung einer Konfliktpartei. Dies umfasst die Produktion von Waffen, Munition, militärischer Ausrüstung und Lebensmitteln zur Deckung des Armeebedarfs. Wenn darauf gedrängt wird, auf Kriegswirtschaft umzustellen, geht man per Definition davon aus, dass man eine Konfliktpartei in einem Krieg ist. Eine Umstellung auf Kriegswirtschaft, genau wie jede andere aktive Beteiligung Österreichs an einem kriegerischen Konflikt, steht im krassen Widerspruch zur Neutralität Österreichs, die besagt, dass wir uns aus militärischen Konflikten heraushalten müssen. Eine Umstellung auf Kriegswirtschaft würde diese Neutralität untergraben und Österreich in einen kriegerischen Konflikt verwickeln.
Quelle:
BGBl. 108. Kundmachung der Bundesministerin für Justiz über die Fundstelle der
Militärgüterliste der EU 2024. Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union vom Rat am 19. Februar 2024 angenommen vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern erfasste Ausrüstung) - GASP - C/2024/1945 (ABl. C, C/2024/1945 vom 01.03.2024, ber. C/2024/90014)
🇦🇹 Herbert Unger 🇦🇹 Freier Journalist bei BKFTV
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Datum2. Februar 2025
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30. März 2025
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