Statistik Femizide

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Für meine Bachelorarbeit, die sich mit Femizidberichterstattung befasst, versuche ich aktuell, einen Überblick über die Fallzahlen in Österreich seit 2018 zu bekommen.
Wie viele Fälle von Femiziden gab es in Österreich seit 2018?
Gibt es zusätzliche Statistiken über Femizide (z.B. über Täter:innen, Beziehung zwischen Täter:innen und Opfer, Herkunft, Alter, Motive,...), die Sie mir zur Verfügung stellen können?
Welche Informationen über Täter:innen werden von der Polizei, wenn bekannt, in Presseaussendungen genannt? Gibt es dafür Richtlinien?
Wie wird "Femizid" vom BMI/BKA abgegrenzt/definiert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Statistik Femizide [#2852]
Datum
21. März 2023 14:43
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Für meine Bachelorarbeit, die sich mit Femizidberichterstattung befasst, versuche ich aktuell, einen Überblick über die Fallzahlen in Österreich seit 2018 zu bekommen. Wie viele Fälle von Femiziden gab es in Österreich seit 2018? Gibt es zusätzliche Statistiken über Femizide (z.B. über Täter:innen, Beziehung zwischen Täter:innen und Opfer, Herkunft, Alter, Motive,...), die Sie mir zur Verfügung stellen können? Welche Informationen über Täter:innen werden von der Polizei, wenn bekannt, in Presseaussendungen genannt? Gibt es dafür Richtlinien? Wie wird "Femizid" vom BMI/BKA abgegrenzt/definiert?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2852/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Alle unsere veröffentlichten Statistiken finden Sie un…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Statistik Femizide
Datum
5. April 2023 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Alle unsere veröffentlichten Statistiken finden Sie unter Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) (bundeskriminalamt.at)<https://bundeskriminalamt.at/501/start.aspx>. Darüber hinaus finden Sie auch jede Menge Informationen in den Sicherheitsberichten unter Sicherheitsbericht (bmi.gv.at)<https://www.bmi.gv.at/508/start.aspx>. Die Täter-Opfer-Beziehung wird ebenfalls in der Statistik erfasst. Der Grund für die unterschiedlichen Zahlen ist jener, dass es sich bei der Polizeilichen Kriminalstatistik um eine Anzeigenstatistik handelt. Hier werden alle Fälle aufgezeichnet, die mit Mord angezeigt wurden. Jedoch kann das angezeigte Delikt im weiteren Verlauf noch justiziell abgeändert werden. Die Polizei zeigt zwar das Delikt an. Aber tatsächlich zählt erst das Ergebnis bei Gericht. Der Begriff „Femizid“ existiert in dieser Form nicht in der Behörde. Die österreichische Kriminalstatistik orientiert sich an den Delikten des Strafgesetzbuches, wobei das Delikt § 75 StGB (Mord) mit der Unterscheidung des Opfergeschlechtes ausgewertet werden kann. Wir haben keinen Ansprechpartner bzw. Spezialisten/in für „Femizide“. Wir haben Mitarbeiter: innen in der Gewaltprävention und der Kriminalanalyse, die über ihre Bereiche im Zusammenhang mit Morden an Frauen reden können. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht eine Anfrage zu senden. Mit freundlichen Grüßen,