Statistik zu Gehörlosennotruf 0800/133133

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Seit Jahren wird die österreichweite Notrufnummer für Gehörlose 0800 133 133 von der Bundespolizeidirektion Wien bearbeitet. Diese Nummer ist für SMS und Fax freigeschaltet.

Wieviele Notrufe unter dieser Nummer sind jeweils jährlich in den Jahren 2010 bis 2018 ingesamt bei der BPD Wien eingegangen?

Wieviele der Notrufe unter dieser Nummer sind jeweils jährlich in diesem Zeitraum ingesamt bei der BPD Wien angenommen worden bzw. verloren gegangen?

Wieviele der Notrufe unter dieser Nummer hatten jeweils jährlich in diesem Zeitraum ingesamt bei der BPD Wien einen Rückruf (via SMS oder Fax) seitens der Notrufstelle zur Folge?

Wieviele der Notrufe unter dieser Nummer sind jeweils jährlich in diesem Zeitraum ingesamt bei der BPD Wien als Missbrauch eingestuft worden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
Lukas Huber
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Lukas Huber
Betreff
Statistik zu Gehörlosennotruf 0800/133133 [#1702]
Datum
19. März 2019 11:18
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Seit Jahren wird die österreichweite Notrufnummer für Gehörlose 0800 133 133 von der Bundespolizeidirektion Wien bearbeitet. Diese Nummer ist für SMS und Fax freigeschaltet. Wieviele Notrufe unter dieser Nummer sind jeweils jährlich in den Jahren 2010 bis 2018 ingesamt bei der BPD Wien eingegangen? Wieviele der Notrufe unter dieser Nummer sind jeweils jährlich in diesem Zeitraum ingesamt bei der BPD Wien angenommen worden bzw. verloren gegangen? Wieviele der Notrufe unter dieser Nummer hatten jeweils jährlich in diesem Zeitraum ingesamt bei der BPD Wien einen Rückruf (via SMS oder Fax) seitens der Notrufstelle zur Folge? Wieviele der Notrufe unter dieser Nummer sind jeweils jährlich in diesem Zeitraum ingesamt bei der BPD Wien als Missbrauch eingestuft worden?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Lukas Huber <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lukas Huber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Huber
Bundesministerium für Inneres
Antwortschreiben
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Antwortschreiben
Datum
4. April 2019 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen