Statistiken zu Prüfverfahren, festgestellten Missständen und Empfehlungen im Visum- und Konsularwesen

Anfrage an: Volksanwaltschaft
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

die nachfolgend aufgelisteten statistischen Daten zu Beschwerde- und Prüfverfahren der Volksanwaltschaft, die das Tätigkeitsfeld des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) – spezifisch den Bereich Visum- und Konsularwesen (Schengen-Visa, nationale Visa, Aufenthaltsverfahren) – betreffen.
Ich ersuche um Übermittlung der Daten aufgeschlüsselt nach den drei zuletzt vollständig abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2024 und 2025).
1. Anzahl der Beschwerden und Prüfverfahren:
Wie viele Beschwerden von Bürgerinnen, Bürgern und Antragstellenden sind in den genannten Jahren bei der Volksanwaltschaft eingegangen, die sich gegen österreichische Vertretungsbehörden (Botschaften/Konsulate) im Zusammenhang mit Visum- oder Aufenthaltsverfahren richteten? (Sofern statistisch auswertbar, bitte ich um gesonderte Ausweisung der Beschwerden, die explizit die Vertretungsbehörden in Neu-Delhi und Islamabad betrafen).
In wie vielen dieser Fälle hat die Volksanwaltschaft ein formelles Prüfverfahren eingeleitet?
2. Einschreiten über die reine Stellungnahme hinaus (Missstände):
In wie vielen der eingeleiteten Prüfverfahren hat die Volksanwaltschaft das Verfahren nicht nach bloßer Einholung und Weiterleitung einer behördlichen Stellungnahme (des BMEIA) geschlossen, sondern formell einen "Missstand in der Verwaltung" festgestellt?
Was waren in den Fällen, in denen ein Missstand festgestellt wurde, die inhaltlichen Hauptgründe? (z.B. Verletzung der Entscheidungspflicht/Säumnis, mangelhafte Begründung, unzureichende Erreichbarkeit der Botschaft etc.).
3. Empfehlungen und ministerielle Reaktionen:
In wie vielen Fällen aus dem Visum- und Konsularbereich hat die Volksanwaltschaft in den genannten Jahren formelle Empfehlungen an das BMEIA oder die nachgeordneten Vertretungsbehörden gerichtet?
Wie oft hat das Ministerium (BMEIA) diesen formellen Empfehlungen der Volksanwaltschaft in der Folge entsprochen, und wie oft ist es den Empfehlungen nicht gefolgt?
4. Beschwerden über externe Dienstleister:
Erfasst die Volksanwaltschaft systematisch Beschwerden, die sich (auch mittelbar) gegen die von österreichischen Botschaften eingesetzten externen Dienstleister (wie z. B. VFS Global) richten? Falls ja, wie viele Beschwerden gab es hierzu in den genannten Jahren, und wurde in diesem Zusammenhang jemals ein Missstand in der Auslagerungspraxis festgestellt?
Hinweis zur Beantwortung:
Sollte eine spezifische Filterung nach den Botschaften Neu-Delhi und Islamabad in Ihren elektronischen Aktenführungssystemen unzumutbaren Aufwand bedeuten, ersuche ich stattdessen um die Übermittlung der Gesamtzahlen, die das BMEIA (Bereich Visum/Konsularwesen) insgesamt betreffen.
Ich ersuche um Übermittlung der Daten in einem gängigen digitalen Format (z. B. PDF, Excel oder CSV).

Warte auf Antwort

  • Datum
    29. Mai 2026
  • Frist
    26. Juni 2026
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Volksanwaltschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Statistiken zu Prüfverfahren, festgestellten Missständen und Empfehlungen im Visum- und Konsularwesen [#4916]
Datum
29. Mai 2026 20:39
An
Volksanwaltschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
die nachfolgend aufgelisteten statistischen Daten zu Beschwerde- und Prüfverfahren der Volksanwaltschaft, die das Tätigkeitsfeld des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) – spezifisch den Bereich Visum- und Konsularwesen (Schengen-Visa, nationale Visa, Aufenthaltsverfahren) – betreffen. Ich ersuche um Übermittlung der Daten aufgeschlüsselt nach den drei zuletzt vollständig abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2024 und 2025). 1. Anzahl der Beschwerden und Prüfverfahren: Wie viele Beschwerden von Bürgerinnen, Bürgern und Antragstellenden sind in den genannten Jahren bei der Volksanwaltschaft eingegangen, die sich gegen österreichische Vertretungsbehörden (Botschaften/Konsulate) im Zusammenhang mit Visum- oder Aufenthaltsverfahren richteten? (Sofern statistisch auswertbar, bitte ich um gesonderte Ausweisung der Beschwerden, die explizit die Vertretungsbehörden in Neu-Delhi und Islamabad betrafen). In wie vielen dieser Fälle hat die Volksanwaltschaft ein formelles Prüfverfahren eingeleitet? 2. Einschreiten über die reine Stellungnahme hinaus (Missstände): In wie vielen der eingeleiteten Prüfverfahren hat die Volksanwaltschaft das Verfahren nicht nach bloßer Einholung und Weiterleitung einer behördlichen Stellungnahme (des BMEIA) geschlossen, sondern formell einen "Missstand in der Verwaltung" festgestellt? Was waren in den Fällen, in denen ein Missstand festgestellt wurde, die inhaltlichen Hauptgründe? (z.B. Verletzung der Entscheidungspflicht/Säumnis, mangelhafte Begründung, unzureichende Erreichbarkeit der Botschaft etc.). 3. Empfehlungen und ministerielle Reaktionen: In wie vielen Fällen aus dem Visum- und Konsularbereich hat die Volksanwaltschaft in den genannten Jahren formelle Empfehlungen an das BMEIA oder die nachgeordneten Vertretungsbehörden gerichtet? Wie oft hat das Ministerium (BMEIA) diesen formellen Empfehlungen der Volksanwaltschaft in der Folge entsprochen, und wie oft ist es den Empfehlungen nicht gefolgt? 4. Beschwerden über externe Dienstleister: Erfasst die Volksanwaltschaft systematisch Beschwerden, die sich (auch mittelbar) gegen die von österreichischen Botschaften eingesetzten externen Dienstleister (wie z. B. VFS Global) richten? Falls ja, wie viele Beschwerden gab es hierzu in den genannten Jahren, und wurde in diesem Zusammenhang jemals ein Missstand in der Auslagerungspraxis festgestellt? Hinweis zur Beantwortung: Sollte eine spezifische Filterung nach den Botschaften Neu-Delhi und Islamabad in Ihren elektronischen Aktenführungssystemen unzumutbaren Aufwand bedeuten, ersuche ich stattdessen um die Übermittlung der Gesamtzahlen, die das BMEIA (Bereich Visum/Konsularwesen) insgesamt betreffen. Ich ersuche um Übermittlung der Daten in einem gängigen digitalen Format (z. B. PDF, Excel oder CSV).
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4916/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in