Stellungnahme des Verfassungsdienstes zum Ministerialentwurf des Kopftuchverbots (44/ME)

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1. die vollständige Stellungnahme des Verfassungsdiensts zum Ministerialentwurf des Bildungsministeriums für ein "Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots" (Parlament: 44/ME)
2. die Begründung dafür bzw. Prozesse. die dazu geführt haben, dass der Verfassungsdienst seine Stellungnahme als einzige Institution auf der Parlaments-Website nicht öffentlich vorgenommen hat.

Warte auf Antwort

  • Datum
    23. Oktober 2025
  • Frist
    20. November 2025
  • Ein:e Follower:in
Georg Renner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Georg Renner
Betreff
Stellungnahme des Verfassungsdienstes zum Ministerialentwurf des Kopftuchverbots (44/ME) [#3975]
Datum
23. Oktober 2025 16:48
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. die vollständige Stellungnahme des Verfassungsdiensts zum Ministerialentwurf des Bildungsministeriums für ein "Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots" (Parlament: 44/ME) 2. die Begründung dafür bzw. Prozesse. die dazu geführt haben, dass der Verfassungsdienst seine Stellungnahme als einzige Institution auf der Parlaments-Website nicht öffentlich vorgenommen hat.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Georg Renner Anfragenr: 3975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3975/ Postanschrift Georg Renner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Georg Renner