Sehr
geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Parallel zu den bekanntgegebenen Erleichterungen im öffentlichen Leben kehrt auch der Schulbereich schrittweise zu einer Normalität im Schulalltag zurück. Ab dem 25. April gilt in weiten Teilen ein normaler Schulbetrieb. Für alle Schülerinnen und Schüler, für das gesamte Personal sowie für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich. Der verpflichtende tägliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr entfällt für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für Schüler/innen. Das bedeutet, dass auch der Covid-Ninja-Pass nach den Osterferien nicht mehr eingesetzt wird.
Im Schulbetrieb sind – so wie bisher – weiterhin die Vorgaben der COVID-19-Schulverordnung anzuwenden. Da das BMBWF für die Schulen in Österreich verantwortlich ist, geben wir in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden schulbehördliche Maßnahmen vor, die sich von anderen behördlichen Maßnahmen abgrenzen bzw. diese ergänzen können.
Im BMBWF haben wir weiterhin den Anspruch durch regelmäßige Testungen einen sicheren Schulalltag für Schüler/innen, Eltern, und Lehrpersonen zu ermöglichen. Derzeit testen daher weiterhin alle Schüler/innen, auch geimpfte und genesene Schüler/innen, einmal die Woche mittels PCR und mittels Antigentest bei Bedarf – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt. Nehmen Schüler/innen nicht an der PCR-Testung an der Schule teil, jedoch am Unterricht, so müssen sie ein PCR-Testergebnis spätestens am darauffolgenden Tag vorlegen. Die Ergebnisse der Testungen geben Schülerinnen und Schülern sowie schulischem Lehr- und Verwaltungspersonal Klarheit über die Infektionslage am Schulstandort.
Details zur aktuellen Situation finden Sie immer auf unserer Webseite unter
www.bmbwf.gv.at/sichereschule.
Mit freundlichen Grüßen