Strengere Covid Regelungen im Schulbereich als am Arbeitsplatz
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Laut 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (gültig ab 16. April ) gelten grundsätzlich keine allgemeinen Covid Regelungen mehr für Arbeitsorte. Somit besteht keine generelle FFP2-Maskenpflicht mehr in „Indoor-Bereichen“ und keine generelle 3-G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz.
Wieso besteht im Schulbereich nach wie vor eine Notwendigkeit für Covid Tests und Maskenpflicht im Schulgebäude (außerhalb der Klassen- und Gruppenräume )? (Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/b…)
Frage 1:
Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die oben beschriebenen Vorgaben für den Schulbetrieb?
Frage 2:
Wie werden die, im Vergleich zum Arbeitsplatz, strengen COVID Maßnahmen im Schulbetrieb aus epidemiologischen Sicht begründet?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum19. April 2022
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14. Juni 2022
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