Stromausfall und folgende Überschwemmung der Tunnel Weststrecke

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die neue Weststrecke zwischen Wien und St. Pölten war nach dem Hochwasser 2024 für mehrere Monate unbefahrbar, insbesondere im Bereich des Bahnhofs Tullnerfeld und des Atzenbrugger Tunnels. Ausgelöst durch einen Stromausfall und den Ausfall der Notstromversorgung liefen die Tunnel mit Wasser und Schlamm voll und es entstand ein Schaden von geschätzt 100 Millionen Euro. Wie konnten redundante Systeme ausfallen und solch ein Schaden im Vorfeld risikiert werden? Wer ist für Planungsfehler verantwortlich? Welche Konsequenzen wurden gezogen? Kostet uns das nächste Naturereignis dieser Art wieder den gleichen Betrag und drei Monate Sperre der Weststrecke?

Warte auf Antwort

  • Datum
    5. Mai 2025
  • Frist
    30. Juni 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Stromausfall und folgende Überschwemmung der Tunnel Weststrecke [#3403]
Datum
5. Mai 2025 19:45
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die neue Weststrecke zwischen Wien und St. Pölten war nach dem Hochwasser 2024 für mehrere Monate unbefahrbar, insbesondere im Bereich des Bahnhofs Tullnerfeld und des Atzenbrugger Tunnels. Ausgelöst durch einen Stromausfall und den Ausfall der Notstromversorgung liefen die Tunnel mit Wasser und Schlamm voll und es entstand ein Schaden von geschätzt 100 Millionen Euro. Wie konnten redundante Systeme ausfallen und solch ein Schaden im Vorfeld risikiert werden? Wer ist für Planungsfehler verantwortlich? Welche Konsequenzen wurden gezogen? Kostet uns das nächste Naturereignis dieser Art wieder den gleichen Betrag und drei Monate Sperre der Weststrecke?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3403/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in