Strompreise Kelag
Anfrage an:
Landesregierung Kärnten
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Das Land Kärnten ist über die Kärntner Energieholding (KEH) mit 51 % an der Kelag beteiligt, wobei die KEH wiederum selbst im Besitz des Landes Kärnten (51 %) und der RWE (49 %) ist. Somit unerliegt das Land Kärnten bzw. das Amt der Ktn. LReg dem Auskunftsflichtgesetz bzw. dem Informationsfreiheitsgesetz. Beginend mit 2020 begann die Kelag, die Strompreise zu erhöhen, obwohl mittlerweile Übergewinne von 297 % erzielt wurden. Frage: Warum wurden die Strompreise in diesem eklatanten Ausmaß erhöht, obwohl das Erzielen von eklatanten Übergewinnen vorhersehbar wurde, ebenso die Belastung der Kärntner Haushalte und Wirtschaft ? Frage: Wie hoch ist der Betrag an Boni, die an die Vorstände seit dem Jahr 2020 ausgeschüttet wurden ?
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Datum8. Oktober 2025
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5. November 2025
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