Studie Busbahnhof

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Medienberichten wurde vor wenigen Jahren eine Studie zum Thema Busbahnhof von der damaligen Stadträtin Vassilakou in Auftrag gegeben, die im Juni 2018 abgeschlossen wurde (siehe z.B. https://www.bonvalot.net/der-neue-wiene…). Ich beantrage gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: Jedwede Unterlagen und Informationen zu dieser Studie, insbesondere den vollständigen Text, alle Bebilderungen und Grafiken, sowie alle der Studie zugrundeliegenden Daten.

Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Mai 2021
  • Frist
    17. Juli 2021
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Bernhard Hayden
Sehr geehrte<< Anrede >> laut Medienberichten wurde vor wenigen Jahren eine Studie zum Thema Busbahnh…
An Wien Details
Von
Bernhard Hayden
Betreff
Studie Busbahnhof [#2288]
Datum
22. Mai 2021 23:15
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> laut Medienberichten wurde vor wenigen Jahren eine Studie zum Thema Busbahnhof von der damaligen Stadträtin Vassilakou in Auftrag gegeben, die im Juni 2018 abgeschlossen wurde (siehe z.B. https://www.bonvalot.net/der-neue-wiener-busbahnhof-soll-direkt-am-gruenen-prater-gebaut-werden/). Ich beantrage gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: Jedwede Unterlagen und Informationen zu dieser Studie, insbesondere den vollständigen Text, alle Bebilderungen und Grafiken, sowie alle der Studie zugrundeliegenden Daten. Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. Bernhard Hayden <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernhard Hayden << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sehr geehrter Herr Hayden! Wir haben Ihr Anliegen an die zuständige Abteilung weitergeleitet: Büro der Geschäfts…
Von
Wien
Betreff
AW: Studie Busbahnhof [#2288]
Datum
25. Mai 2021 13:35
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Hayden! Wir haben Ihr Anliegen an die zuständige Abteilung weitergeleitet: Büro der Geschäftsgruppe - Innovation, Stadtplanung und Mobilität 1010 Wien, Felderstraße 1, Stiege 4, Halbstock E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Telefon: +43 1 4000 81340 Sie werden direkt von einem der zuständigen Mitarbeiter eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
GGI 642206/21 Sehr geehrter Herr Hayden, in Ihrem Schreiben vom 22. Mai 2021 begehrten Sie über die Plattform „F…
Von
Wien
Betreff
AW: Studie Busbahnhof [#2288]
Datum
5. Juli 2021 13:44
Status
Warte auf Antwort
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GGI 642206/21 Sehr geehrter Herr Hayden, in Ihrem Schreiben vom 22. Mai 2021 begehrten Sie über die Plattform „Frag den Staat“ Auskunft über die Studie Busbahnhof. Ihr Mail wurde uns von der Stadtinformation Wien mit 01. Juni 2021 weitergeleitet. Gemäß § 1 Abs. 2 Wiener Auskunftspflichtgesetz geben wir Ihnen hiermit Auskunft zu dem zum Zeitpunkt des Begehrens vorliegenden Wissensstand: Wien braucht als eine der lebenswertesten Städte und bedeutende Tourismusdestination einen attraktiven, internationalen Fernbus-Terminal. Vergleichbare Städte haben bereits sehr gute Lösungen gefunden und in neue zentrale Terminals investiert, die viel Service für die Reisenden und eine angenehme Atmosphäre bieten. Denn Reisen mit dem Fernbus sind eine wichtige Ergänzung zu Bahn- und Flugreisen und eine klimaschonende Alternative zu Autofahrten. In einer architektonischen und stadträumlichen Beurteilung wurden in dieser Studie insgesamt 3 Standorte auf stadträumliche und verkehrliche Eignung untersucht: - Verteilerkreis Favoriten - Erdberg (Ausbau des bestehenden Terminals) - Bereich Radstadion In dieser Studie wurde der Standort Verteilerkreis aus fachlichen Gründen favorisiert, da er gegenüber den anderen Standorten Vorteile in der verkehrlichen Lage aufwies. Fazit der Studie war, dass es zwar eine Reihung der Standorte aus fachlicher Sicht gab, die Errichtung eines Fernbusterminals aber an allen 3 Standorten grundsätzlich möglich war. Die Verhandlungen über den konkreten Standort wurden für alle 3 Standorte aufgenommen, die insgesamt rund 2,5 Jahre bis zum Frühjahr 2019 in Anspruch nahmen. Die politische Entscheidung fiel schlussendlich auf den Standort Radstadion. In die Entscheidungsfindung wurden noch andere Aspekte als jene in der Studie angeführten, einbezogen, die über die fachliche Bewertung hinausgehen, wie z.B. politische Akzeptanz, Grundstücksverfügbarkeit, die in der Zwischenzeit bekanntgewordenen städtebaulichen Potenziale der Kontextprojekte am Standort Radstadion usw., die schlussendlich für den Standort Radstadion sprachen. Schon jetzt werden am Standort rund 20 Prozent aller An- und Abfahrten von Fernbussen in Wien registriert. Ziel ist es, künftig alle internationalen Fernbusse im neuen Terminal zu bündeln. Vorbereitet, geplant und realisiert wird das Projekt von der WH Fernbus-Terminal Projektentwicklung GmbH. Es soll ein State-of-the-Art-Terminal geschaffen werden, der nicht nur zur Visitenkarte Wiens wird, sondern auch die Infrastruktur im Umfeld aufwertet. Nähere Informationen finden sie unter https://www.wien.gv.at/verkehr-stadtentwicklung/fernbusterminal-handelskai.html Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Hayden
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die bereitgestellten Informationen. Jed…
An Wien Details
Von
Bernhard Hayden
Betreff
Re: AW: Studie Busbahnhof [#2288]
Datum
5. Juli 2021 14:07
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die bereitgestellten Informationen. Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass mein Auskunftsbegehren „jedwede Unterlagen und Informationen zu dieser Studie, insbesondere den vollständigen Text, alle Bebilderungen und Grafiken, sowie alle der Studie zugrundeliegenden Daten“ umfasst. Leider enthält Ihre E-Mail nicht die gewünschten Informationen. Ich fordere Sie daher auf diese Informationen fristgerecht (d.h. bis 17. Juli 2021) nachzureichen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, weise ich Sie auf meinen Antrag auf Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz hin. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Hayden Anfragenr: 2288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernhard Hayden << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
GGI 642206/21 Sehr geehrter Herr Hayden, da wir als Büro der Stadträtin nicht zur Ausstellung von Bescheiden…
Von
Wien
Betreff
GGI 642206/21, Studie Busbahnhof [#2288]
Datum
16. Juli 2021 16:27
Status
Warte auf Antwort
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GGI 642206/21 Sehr geehrter Herr Hayden, da wir als Büro der Stadträtin nicht zur Ausstellung von Bescheiden bemächtigt sind, würde ich Sie höflichst darum bitten sich an die hierfür zuständige Stelle zu wenden. <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Hayden
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage vom 22. Mai 2021 wurde von der Stadtinformation an Sie weiterg…
An Wien Details
Von
Bernhard Hayden
Betreff
Re: GGI 642206/21, Studie Busbahnhof [#2288]
Datum
3. August 2021 18:46
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage vom 22. Mai 2021 wurde von der Stadtinformation an Sie weitergeleitet. Damit kam die Stadtinformation ihrer Verpflichtung nach § 3 Abs. 4 Wiener Auskunftspflichtgesetz nach: „Langt bei einem Organ ein Begehren um Auskunft in einer Sache ein, die nicht in seinen Wirkungsbereich fällt, so hat es das Begehren unverzüglich an das zuständige Organ weiterzuleiten oder den Auskunftswerber an dieses zu weisen. Der Auskunftswerber ist von der Weiterleitung zu verständigen.“ In Ihrer Antwort vom 5. Juli 2021 nahmen Sie selbst Bezug auf § 1 Abs. 2 Wiener Auskunftspflichtgesetz und erteilten mir eine unvollständige Auskunft. Hätten Sie eine verfehlende Zuständigkeit festgestellt, hätten Sie ebenso wie die Stadtinformation Ihren Verpflichtungen nach § 3 Abs. 4 nachkommen müssen. Stattdessen nahmen Sie aus eigenen Stücken die Rolle eines auskunftspflichtigen Organs nach § 1 Abs. 1 ein. Ich fordere Sie nochmals dazu auf meinem ursprünglichen Auskunftsbegehren nachzukommen und mir die gewünschten Informationen, insbesondere den vollständigen Text, alle Bebilderungen und Grafiken, sowie alle der Studie zugrundeliegenden Daten bezüglich der von Ihnen in Auftrag gegebenen Studie zum Busbahnhof zu übermitteln. Sollten Sie weiterhin die vollständige Beantwortung meines Begehrens verweigern, muss ich weiterhin auf meinen Antrag vom 22. Mai 2021 auf Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Abs. 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz verweisen. Als auskunftspflichtiges Organ nach § 1 Abs 1 trifft Sie auch die Pflicht zur Bescheiderlassung bei Verweigerung der Auskunft nach § 3 Abs. 3, weshalb ich weiterhin auf der Ausstellung des Bescheides bestehe. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Hayden Anfragenr: 2288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernhard Hayden << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>