Suizidrate 2018

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im Rahmen meiner Masterarbeit erhebe ich den Zusammenhang zwischen Suizidalität und verschiedenen Persönlichkeitseigenschaften, die mit der Basisemotion Ekel in Zusammenhang stehen.
Für das Kapitel Prävalenz benötige ich die Suizidzahlen bzw. Raten von 2018 für deutschsprachige Länder. Sprich: Österreich, Deutschland und Schweiz.
Falls diese noch nicht vorhanden/ ausgewertet sind, bräuchte ich die Zahlen von 2017.
Wichtig ist hier die Altersverteilung, Geschlechterverteilung und auch die Suizidmethoden wären eine wichtige Information.
Könnten Sie mir diese Daten bitte zukommen lassen?
Mit besten Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2019
  • Frist
    5. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Suizidrate 2018 [#1706]
Datum
10. April 2019 11:21
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Rahmen meiner Masterarbeit erhebe ich den Zusammenhang zwischen Suizidalität und verschiedenen Persönlichkeitseigenschaften, die mit der Basisemotion Ekel in Zusammenhang stehen. Für das Kapitel Prävalenz benötige ich die Suizidzahlen bzw. Raten von 2018 für deutschsprachige Länder. Sprich: Österreich, Deutschland und Schweiz. Falls diese noch nicht vorhanden/ ausgewertet sind, bräuchte ich die Zahlen von 2017. Wichtig ist hier die Altersverteilung, Geschlechterverteilung und auch die Suizidmethoden wären eine wichtige Information. Könnten Sie mir diese Daten bitte zukommen lassen? Mit besten Grüßen
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumente…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Info & DSGVO an Frau Antragsteller/in Antragsteller/in WG: Suizidrate 2018 [#1706] [20190410-113959610/20190411-163057501]
Datum
11. April 2019 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) eingelangt und wird umgehend durch das Bürgerinnen- und Bürgerservice bearbeitet. Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Informationen zur gegenständlichen Datenverarbeitung zukommen lassen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bürgerinnen- und Bürgerservice des BMASGK erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG) sowie des Auskunftspflichtgesetzes zum Zweck der Informationstätigkeit einschließlich automatisationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente in diesen Angelegenheiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass Dokumente bzw. Daten, die im Rahmen der Tätigkeit des Bürgerinnen- und Bürgerservice des BMASGK verarbeitet werden, gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen unterliegen. Ihre Daten werden daher für den Zeitraum von zehn Jahren ab dem letzten Bearbeitungsvorgang bei uns gespeichert. Sie können ohne Rechtsnachteil frei entscheiden, ob Sie an der Datenerhebung mitwirken; eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten besteht nicht. Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer gespeicherten Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes (DSG) haben. Rechtlich verpflichtende Aufbewahrungsfristen und Verwendungszwecke werden dadurch nicht berührt. Sie haben ferner ein Beschwerderecht betreffend der vorliegenden Datenverarbeitung. Dieses können Sie bei der Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde; www.dsb.gv.at) ausüben. Datenschutzbeauftragter des BMASGK ist Mag. Florian Reininger, Stubenring 1, 1010 Wien; <<E-Mail-Adresse>> Die gesamte Verordnung finden Sie im Webangebot der Europäischen Union unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Mail an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Ge…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Frau Antragsteller/in Antragsteller/in WG: Suizidrate 2018 [#1706] [20190410-113959610/20190415-091325130]
Datum
15. April 2019 14:56
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Mail an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK)! Ganz allgemein möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Mitarbeit an Dissertationen, Diplomarbeiten, Hausübungen, Projektarbeiten u.ä. im Rahmen von Universitätsstudien, -lehrgängen, schulischen Ausbildungen usw. nicht unter den gesetzlichen Informationsauftrag der Bundesministerien fällt. Im Übrigen dürfen wir festhalten, dass dem Ressort die notwendigen personellen Ressourcen zur Umsetzung derartiger Anliegen nicht zur Verfügung stehen. Suizidbericht 2017: http://www.kriseninterventionszentrum.a… Suizidbericht ist noch nicht online gestellt. Er wird zu gegebenen Zeit auf der Homepage zugängig sein. Mit freundlichen Grüßen