Tätigkeit des Rechtsschutzbeauftragten

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

- Bitte um Übermittlung des Bericht des Rechtsschutzbeauftragten nach § 91d Abs. 4 SPG aus dem Jahr 2025
- Bitte um Übermittlung des Bericht des Rechtsschutzbeauftragten nach § 15 Abs. 4 SNG aus dem Jahr 2025
- Wie oft wurde dem Rechtsschutzbeauftragten Fälle nach § 91c Abs. 1 SPG im Jahr 2025 bislang zur Kenntnis gebracht?
- Wie oft wurden dem Rechtsschutzbeauftragten Maßnahmen nach § 91c Abs. 2 SPG im Jahr 2025 zur Vorweg-Stellungnahme gebracht? In wie vielen dieser Fälle hat sich der Rechtsschutzbeauftragte geäußert?
- Wie oft wurden dem Rechtsschutzbeauftragten die erstmalige Inbetriebnahme bildverarbeitender technischer Einrichtungen nach § 91c Abs. 4 SPG im Jahr 2025 zur Vorweg-Stellungnahme gebracht? In wie vielen dieser Fälle hat sich der Rechtsschutzbeauftragte geäußert?
- Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte Kontrollen iSd § 12 Abs. 6 SNG im Jahr 2025 bislang durchgeführt? Bitte um Aufschlüsselung nach § 12 Abs. 1 SNG und § 12 Abs. 1a SNG.
- Wie oft wurde der Rechtsschutzbeauftragte iSd § 8a Abs. 4 1. Satz PolKG im Jahr 2025 bislang verständigt?
- Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte Kontrollen iSd § 8 Abs. 4 2. Satz PolKG im Jahr 2025 bislang durchgeführt?
- Wie oft wurde dem Rechtsschutzbeauftragten der Einsatz von Mitteln nach § 12 Abs. 2 GrekoG im Jahr 2025 zur Vorweg-Stellungnahme gebracht? In wie vielen dieser Fälle hat sich der Rechtsschutzbeauftragte geäußert?
- Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte von seinem Recht nach § 91d Abs. 1 SPG im Jahr 2025 bislang gebrauch gemacht?
- Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte Beschwerden an die Datenschutzbehörde iSd § 91d Abs. 3 SPG im Jahr 2025 bislang erhoben?

Vielen Dank.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    11. September 2025
  • Frist
    9. Oktober 2025
  • 3 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Tätigkeit des Rechtsschutzbeauftragten [#3706]
Datum
11. September 2025 22:30
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
- Bitte um Übermittlung des Bericht des Rechtsschutzbeauftragten nach § 91d Abs. 4 SPG aus dem Jahr 2025 - Bitte um Übermittlung des Bericht des Rechtsschutzbeauftragten nach § 15 Abs. 4 SNG aus dem Jahr 2025 - Wie oft wurde dem Rechtsschutzbeauftragten Fälle nach § 91c Abs. 1 SPG im Jahr 2025 bislang zur Kenntnis gebracht? - Wie oft wurden dem Rechtsschutzbeauftragten Maßnahmen nach § 91c Abs. 2 SPG im Jahr 2025 zur Vorweg-Stellungnahme gebracht? In wie vielen dieser Fälle hat sich der Rechtsschutzbeauftragte geäußert? - Wie oft wurden dem Rechtsschutzbeauftragten die erstmalige Inbetriebnahme bildverarbeitender technischer Einrichtungen nach § 91c Abs. 4 SPG im Jahr 2025 zur Vorweg-Stellungnahme gebracht? In wie vielen dieser Fälle hat sich der Rechtsschutzbeauftragte geäußert? - Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte Kontrollen iSd § 12 Abs. 6 SNG im Jahr 2025 bislang durchgeführt? Bitte um Aufschlüsselung nach § 12 Abs. 1 SNG und § 12 Abs. 1a SNG. - Wie oft wurde der Rechtsschutzbeauftragte iSd § 8a Abs. 4 1. Satz PolKG im Jahr 2025 bislang verständigt? - Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte Kontrollen iSd § 8 Abs. 4 2. Satz PolKG im Jahr 2025 bislang durchgeführt? - Wie oft wurde dem Rechtsschutzbeauftragten der Einsatz von Mitteln nach § 12 Abs. 2 GrekoG im Jahr 2025 zur Vorweg-Stellungnahme gebracht? In wie vielen dieser Fälle hat sich der Rechtsschutzbeauftragte geäußert? - Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte von seinem Recht nach § 91d Abs. 1 SPG im Jahr 2025 bislang gebrauch gemacht? - Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte Beschwerden an die Datenschutzbehörde iSd § 91d Abs. 3 SPG im Jahr 2025 bislang erhoben? Vielen Dank.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Antragsteller/in hier hoch: https://fragdenstaat.at/Antragsteller/i… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Begehren teile ich Ihnen mit, dass mir dieses vom Bundesminister für Innere…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Tätigkeit des Rechtsschutzbeauftragten [#3706]
Datum
9. Oktober 2025 14:10
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Begehren teile ich Ihnen mit, dass mir dieses vom Bundesminister für Inneres weitergeleitet und am 16.09.2025 bei mir eingelangt ist. Gemäß § 8 Abs. 1 IFG teile ich Ihnen weiters mit, dass der Zugang zu den beantragten Informationen nicht gewährt werden kann. Sofern Sie Ihren Antrag auf Erlassung eines Informationsverweigerungsbescheides nach § 11 Abs. 1 IFG aufrechterhalten, wird Ihnen gemäß § 13 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG aufgetragen, binnen einer Frist von zwei Wochen Ihren Vornamen, Familiennamen und Ihre Adresse bekanntzugeben, weil eine Bescheiderlassung an einen anonymen Adressaten gesetzlich nicht möglich ist. Sollten Sie diesem Auftrag nicht fristgerecht entsprechen, gilt Ihr Anbringen gemäß § 13 Abs. 4 AVG als zurückgezogen. Mit freundlichen Grüßen