Tätigkeit des Rechtsschutzbeauftragten

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

- Bitte um Übermittlung des Bericht des Rechtsschutzbeauftragten nach § 91d Abs. 4 SPG aus dem Jahr 2025
- Bitte um Übermittlung des Bericht des Rechtsschutzbeauftragten nach § 15 Abs. 4 SNG aus dem Jahr 2025
- Wie oft wurde dem Rechtsschutzbeauftragten Fälle nach § 91c Abs. 1 SPG im Jahr 2025 bislang zur Kenntnis gebracht?
- Wie oft wurden dem Rechtsschutzbeauftragten Maßnahmen nach § 91c Abs. 2 SPG im Jahr 2025 zur Vorweg-Stellungnahme gebracht? In wie vielen dieser Fälle hat sich der Rechtsschutzbeauftragte geäußert?
- Wie oft wurden dem Rechtsschutzbeauftragten die erstmalige Inbetriebnahme bildverarbeitender technischer Einrichtungen nach § 91c Abs. 4 SPG im Jahr 2025 zur Vorweg-Stellungnahme gebracht? In wie vielen dieser Fälle hat sich der Rechtsschutzbeauftragte geäußert?
- Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte Kontrollen iSd § 12 Abs. 6 SNG im Jahr 2025 bislang durchgeführt? Bitte um Aufschlüsselung nach § 12 Abs. 1 SNG und § 12 Abs. 1a SNG.
- Wie oft wurde der Rechtsschutzbeauftragte iSd § 8a Abs. 4 1. Satz PolKG im Jahr 2025 bislang verständigt?
- Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte Kontrollen iSd § 8 Abs. 4 2. Satz PolKG im Jahr 2025 bislang durchgeführt?
- Wie oft wurde dem Rechtsschutzbeauftragten der Einsatz von Mitteln nach § 12 Abs. 2 GrekoG im Jahr 2025 zur Vorweg-Stellungnahme gebracht? In wie vielen dieser Fälle hat sich der Rechtsschutzbeauftragte geäußert?
- Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte von seinem Recht nach § 91d Abs. 1 SPG im Jahr 2025 bislang gebrauch gemacht?
- Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte Beschwerden an die Datenschutzbehörde iSd § 91d Abs. 3 SPG im Jahr 2025 bislang erhoben?

Vielen Dank.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    11. September 2025
  • Frist
    9. Oktober 2025
  • 4 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Tätigkeit des Rechtsschutzbeauftragten [#3706]
Datum
11. September 2025 22:30
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
- Bitte um Übermittlung des Bericht des Rechtsschutzbeauftragten nach § 91d Abs. 4 SPG aus dem Jahr 2025 - Bitte um Übermittlung des Bericht des Rechtsschutzbeauftragten nach § 15 Abs. 4 SNG aus dem Jahr 2025 - Wie oft wurde dem Rechtsschutzbeauftragten Fälle nach § 91c Abs. 1 SPG im Jahr 2025 bislang zur Kenntnis gebracht? - Wie oft wurden dem Rechtsschutzbeauftragten Maßnahmen nach § 91c Abs. 2 SPG im Jahr 2025 zur Vorweg-Stellungnahme gebracht? In wie vielen dieser Fälle hat sich der Rechtsschutzbeauftragte geäußert? - Wie oft wurden dem Rechtsschutzbeauftragten die erstmalige Inbetriebnahme bildverarbeitender technischer Einrichtungen nach § 91c Abs. 4 SPG im Jahr 2025 zur Vorweg-Stellungnahme gebracht? In wie vielen dieser Fälle hat sich der Rechtsschutzbeauftragte geäußert? - Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte Kontrollen iSd § 12 Abs. 6 SNG im Jahr 2025 bislang durchgeführt? Bitte um Aufschlüsselung nach § 12 Abs. 1 SNG und § 12 Abs. 1a SNG. - Wie oft wurde der Rechtsschutzbeauftragte iSd § 8a Abs. 4 1. Satz PolKG im Jahr 2025 bislang verständigt? - Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte Kontrollen iSd § 8 Abs. 4 2. Satz PolKG im Jahr 2025 bislang durchgeführt? - Wie oft wurde dem Rechtsschutzbeauftragten der Einsatz von Mitteln nach § 12 Abs. 2 GrekoG im Jahr 2025 zur Vorweg-Stellungnahme gebracht? In wie vielen dieser Fälle hat sich der Rechtsschutzbeauftragte geäußert? - Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte von seinem Recht nach § 91d Abs. 1 SPG im Jahr 2025 bislang gebrauch gemacht? - Wie oft hat der Rechtsschutzbeauftragte Beschwerden an die Datenschutzbehörde iSd § 91d Abs. 3 SPG im Jahr 2025 bislang erhoben? Vielen Dank.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Antragsteller/in hier hoch: https://fragdenstaat.at/Antragsteller/i… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Begehren teile ich Ihnen mit, dass mir dieses vom Bundesminister für Innere…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Tätigkeit des Rechtsschutzbeauftragten [#3706]
Datum
9. Oktober 2025 14:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Begehren teile ich Ihnen mit, dass mir dieses vom Bundesminister für Inneres weitergeleitet und am 16.09.2025 bei mir eingelangt ist. Gemäß § 8 Abs. 1 IFG teile ich Ihnen weiters mit, dass der Zugang zu den beantragten Informationen nicht gewährt werden kann. Sofern Sie Ihren Antrag auf Erlassung eines Informationsverweigerungsbescheides nach § 11 Abs. 1 IFG aufrechterhalten, wird Ihnen gemäß § 13 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG aufgetragen, binnen einer Frist von zwei Wochen Ihren Vornamen, Familiennamen und Ihre Adresse bekanntzugeben, weil eine Bescheiderlassung an einen anonymen Adressaten gesetzlich nicht möglich ist. Sollten Sie diesem Auftrag nicht fristgerecht entsprechen, gilt Ihr Anbringen gemäß § 13 Abs. 4 AVG als zurückgezogen. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Guten Tag, mein Name lautet [geschwärzt], ich bin am [geschwärzt] in [geschwärzt] geboren. Ich bin in [geschwärzt…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Tätigkeit des Rechtsschutzbeauftragten [#3706]
Datum
20. Oktober 2025 22:27
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mein Name lautet [geschwärzt], ich bin am [geschwärzt] in [geschwärzt] geboren. Ich bin in [geschwärzt] wohnhaft, möchte aus Sicherheitsgründen jedoch keinen Lichtbildausweis übermitteln. Wie der orf bereits 2019 berichtete, ist das Übermitteln von Lichtbildausweisen via E-Mail riskant (https://help.orf.at/v3/stories/2965967/) Ich möchte ausschließlich über diese E-Mailadresse kontaktiert werden. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 3706 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser [geschwärzt] hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Antragsteller/in "Tätigkeit des Rechtsschutzbeauftragten" vom 11.09.2025 (#3706) wurde von Ihnen…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Tätigkeit des Rechtsschutzbeauftragten [#3706]
Datum
29. Oktober 2025 19:48
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Antragsteller/in "Tätigkeit des Rechtsschutzbeauftragten" vom 11.09.2025 (#3706) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Antragsteller/in. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag des Rechtsschutzbeauftragten Prof. Dr. Fabrizy darf ich Ihnen mitteilen, d…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: RSB-A-25/127c - AW: Tätigkeit des Rechtsschutzbeauftragten [#3706]
Datum
30. Oktober 2025 14:16
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag des Rechtsschutzbeauftragten Prof. Dr. Fabrizy darf ich Ihnen mitteilen, dass die Frist für die Erlassung eines Bescheides gemäß § 11 IFG zwei Monate beträgt. Nach den Gesetzesmaterialien beginnt diese Frist im Falle eines Eventualantrages auf Bescheiderlassung mit der Mitteilung, dass die Information nicht gewährt wird. In ihrem Fall war dies der 09.Oktober 2025. Mit freundlichen Grüßen,