The Pall Mall Process Code of Practice for States

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im "The Pall Mall Process Code of Practice for States" wird << Adresse entfernt >> als einer der Unterstützerstaaten angeführt. Dieser steht thematisch in unmittelbarem Zusammenhang mit der am 08.04.2025 in Begutachtung gegangenen Messenger-Überwachung. Daher beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

1) Welche Rolle hatte die Republik << Adresse entfernt >> im Pall Mall Prozess?

2) Welche Ministerien, Behörden, Bundesländer oder kommunale Vertretungen waren außer Ihrem Ministerium noch in diesen Prozess involviert?

3) Mit welchen Positionen hat sich die Republik << Adresse entfernt >> in diesen Prozess eingebracht?

4) Gab es interne Papiere zur Vorbereitung des Prozesses oder des "Code of Practice for States"? Wenn ja, dann beantrage ich die Beauskunftung dieser Dokumente.

5) Wurden externe Expert*innen seitens der Republik << Adresse entfernt >> für diesen Prozess zu Rate gezogen? Wenn ja, welche? Haben diese Stellungnahmen, Analysen oder Studien abgegeben? Wenn ja, dann beantrage ich die Beauskunftung dieser Dokumente.

6) Wurden im Zuge des Pall Mall Prozesses Informationen zur Effektivität von kommerzieller Cyber-Intrusion-Tools oder dessen (mittelbarer und unmittelbarer) Gefahr für die kritische IT-Infrastruktur geteilt? Wenn ja, welche Informationen wurden hier von oder mit der Republik << Adresse entfernt >> geteilt?

Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle daher die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Den vollständigen Text des Pall Mall Process Code of Practice for States finden sie hier: https://www.gov.uk/government/publicati…

Warte auf Antwort

  • Datum
    23. April 2025
  • Frist
    18. Juni 2025
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Erwin Ernst Steinhammer
Sehr geehrte Damen und Herren, Im "The Pall Mall Process Code of Practice for States" wird << Adresse entf…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
The Pall Mall Process Code of Practice for States [#3396]
Datum
23. April 2025 13:27
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Im "The Pall Mall Process Code of Practice for States" wird << Adresse entfernt >> als einer der Unterstützerstaaten angeführt. Dieser steht thematisch in unmittelbarem Zusammenhang mit der am 08.04.2025 in Begutachtung gegangenen Messenger-Überwachung. Daher beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: 1) Welche Rolle hatte die Republik << Adresse entfernt >> im Pall Mall Prozess? 2) Welche Ministerien, Behörden, Bundesländer oder kommunale Vertretungen waren außer Ihrem Ministerium noch in diesen Prozess involviert? 3) Mit welchen Positionen hat sich die Republik << Adresse entfernt >> in diesen Prozess eingebracht? 4) Gab es interne Papiere zur Vorbereitung des Prozesses oder des "Code of Practice for States"? Wenn ja, dann beantrage ich die Beauskunftung dieser Dokumente. 5) Wurden externe Expert*innen seitens der Republik << Adresse entfernt >> für diesen Prozess zu Rate gezogen? Wenn ja, welche? Haben diese Stellungnahmen, Analysen oder Studien abgegeben? Wenn ja, dann beantrage ich die Beauskunftung dieser Dokumente. 6) Wurden im Zuge des Pall Mall Prozesses Informationen zur Effektivität von kommerzieller Cyber-Intrusion-Tools oder dessen (mittelbarer und unmittelbarer) Gefahr für die kritische IT-Infrastruktur geteilt? Wenn ja, welche Informationen wurden hier von oder mit der Republik << Adresse entfernt >> geteilt? Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle daher die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Den vollständigen Text des Pall Mall Process Code of Practice for States finden sie hier: https://www.gov.uk/government/publications/the-pall-mall-process-code-of-practice-for-states/the-pall-mall-process-code-of-practice-for-states Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 3396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3396/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>