Treffen mit ehem. US-Botschafter Ronald S. Lauder

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich wünsche Einsicht in Besprechungsprotokolle aller Treffen mit dem damaligen US-Botschafter Ronald S. Lauder während dessen Dienstzeit in Österreich (16. April 1986-27. Okt. 1987).

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  • Datum
    3. September 2024
  • Frist
    29. Oktober 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Treffen mit ehem. US-Botschafter Ronald S. Lauder [#3201]
Datum
3. September 2024 06:56
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich wünsche Einsicht in Besprechungsprotokolle aller Treffen mit dem damaligen US-Botschafter Ronald S. Lauder während dessen Dienstzeit in Österreich (16. April 1986-27. Okt. 1987).
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3201/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Herr Antragsteller/in; Anfrage; Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in Angeschlossen darf ich Ihnen d…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
Herr Antragsteller/in; Anfrage; Auskunftspflichtgesetz
Datum
25. September 2024 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
erl-an-herrn-name.pdf
208,1 KB
image001.png
4,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Angeschlossen darf ich Ihnen die beantragte Auskunft gem. Auskunftspflichtgesetz übermitteln. Für den Fall einer Veröffentlichung der beiliegenden Erledigung werden Sie ersucht, die Namen von Sachbearbeiterin und Genehmiger zu anonymisieren. Mit freundlichen Grüßen,