Sehr
geehrtAntragsteller/in
Ihre Anfrage ist im Infoteam der Parlamentsdirektion eingelangt.
Untersuchungsausschüssen erfüllen im Vergleich zu Gerichtsverfahren eine völlig andere Aufgabe.
Aufgabe der Gerichte ist es, strittige Rechtsfragen zu klären sowie die Verantwortlichkeit für allfällige straf- oder zivilrechtliche Tatbestände festzustellen und – in dem vom Gesetz vorgesehenen Rahmen – entsprechende Konsequenzen aufzuerlegen.
Aufgabe eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist hingegen die Feststellung der politischen Verantwortlichkeit für Missstände und Fehlentwicklungen. Untersuchungsausschüsse sind also ein politisches Kontrollinstrument.
Das Recht, die betreffenden VertreterInnen der Bundesregierung zur Rechenschaft zu ziehen und ihnen aus den festgestellten Tatsachen Konsequenzen aufzuerlegen übt nach den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses der Nationalrat aus, der gegen das politisch verantwortliche Regierungsmitglied z.B. ein Misstrauensvotum beschließen (und damit seine Amtsenthebung erzwingen) oder auch eine Anklage des Regierungsmitglieds vor dem Verfassungsgerichtshof beschließen kann.
Untersuchungsausschüsse sind also klar von Gerichtsverfahren zu unterscheiden.
Weitere Informationen zu Aufgaben, Einsetzung und Kompetenzen von Untersuchungsausschüssen finden Sie auf unserer Website
www.parlament.gv.at [
http://www.parlament.gv.at] unter folgendem Link:
https://www.parlament.gv.at/PERK/FAQ/UNTERS/ [
https://www.parlament.gv.at/PERK/FAQ/UNTERS/].
Schließlich sei noch erwähnt, dass der Nationalrat aus Erkenntnissen, die in Untersuchungsausschüssen gewonnen werden, auch Konsequenzen im Bereich der Gesetzgebung ziehen kann. So wurden etwa im Zusammenhang mit dem Korruptions-Untersuchungsausschuss Neuregelungen betreffend Lobbying, Unvereinbarkeit, Parteispenden, Inseratenschaltungen der öffentlichen Hand sowie im Bereich des
Korruptionsstrafrechts beschlossen.
Wenn Sie wieder einmal Fragen an das Infoteam der Parlamentsdirektion richten wollen, können Sie das natürlich gerne auch direkt mit einem E-Mail an
<<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> tun.
Wir hoffen, Ihnen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen,