Überprüfbarkeit der edu.digicard im Rahmen von SchülerInnenfreifahren in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland

Als Ersatz für den Schülerausweis gibt es in Österreich die edu.digicard (Digitaler Schülerausweis bzw. edu card), welcher an Schulen und im Rahmen der Ausweispflicht für SchülerInnenfreifahrten angenommen werden muss ("Die edu.digicard wird im Bereich der Schüler/innenfreifahrt insbesondere in Wien, Niederösterreich und im Burgenland akzeptiert, sofern die Vorlage eines gültigen Schüler/innenausweises an ein Kontrollorgan der Verkehrsverbünde erforderlich ist." - Quelle: https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/zrp… unter "Wo wird die edu.digicard akzeptiert?").

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage, Richtlinie oder vertraglichen Vereinbarung (z. B. Verträge mit den Transportunternehmen oder dem zuständigen Bundesministerium) basiert die Akzeptanz der edu.digicard durch die betroffenen Transportunternehmen?

2. Welche internen Dienstanweisungen, Vorgaben oder technischen Spezifikationen definieren den genauen Ablauf der Kontrolle der edu.digicard durch die Kontrollorgane der jeweiligen Unternehmen in den genannten Bundesländern?

3. Welche externen Dienstleister, Subunternehmen oder IT-Provider sind an der technischen Abwicklung, Datenverarbeitung und Überprüfung beteiligt (beginnend beim Server-Hosting der edu.digicard-Daten bis hin zur Softwarebereitstellung auf den Endgeräten der Kontrollorgane)?

4. Welche Datenschutzvorgaben (z. B. Löschkonzepte gemäß DSGVO) kommen zur Anwendung, sobald die Kontrolle erfolgreich durchgeführt wurde? Wie, wo und wie lange werden etwaige Protokolldaten der Scans gespeichert?

5. Welche technischen Kommunikationsschnittstellen und Netzwerkprotokolle (z. B. WLAN, Bluetooth, NFC, Mobilfunk) sind auf den Endgeräten der Kontrollorgane zwingend erforderlich, um eine Überprüfung der edu.digicard erfolgreich durchzuführen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    29. März 2026
  • Frist
    28. April 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Überprüfbarkeit der edu.digicard im Rahmen von SchülerInnenfreifahren in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland [#4628]
Datum
29. März 2026 20:55
An
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Als Ersatz für den Schülerausweis gibt es in Österreich die edu.digicard (Digitaler Schülerausweis bzw. edu card), welcher an Schulen und im Rahmen der Ausweispflicht für SchülerInnenfreifahrten angenommen werden muss ("Die edu.digicard wird im Bereich der Schüler/innenfreifahrt insbesondere in Wien, Niederösterreich und im Burgenland akzeptiert, sofern die Vorlage eines gültigen Schüler/innenausweises an ein Kontrollorgan der Verkehrsverbünde erforderlich ist." - Quelle: https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/zrp… unter "Wo wird die edu.digicard akzeptiert?"). 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage, Richtlinie oder vertraglichen Vereinbarung (z. B. Verträge mit den Transportunternehmen oder dem zuständigen Bundesministerium) basiert die Akzeptanz der edu.digicard durch die betroffenen Transportunternehmen? 2. Welche internen Dienstanweisungen, Vorgaben oder technischen Spezifikationen definieren den genauen Ablauf der Kontrolle der edu.digicard durch die Kontrollorgane der jeweiligen Unternehmen in den genannten Bundesländern? 3. Welche externen Dienstleister, Subunternehmen oder IT-Provider sind an der technischen Abwicklung, Datenverarbeitung und Überprüfung beteiligt (beginnend beim Server-Hosting der edu.digicard-Daten bis hin zur Softwarebereitstellung auf den Endgeräten der Kontrollorgane)? 4. Welche Datenschutzvorgaben (z. B. Löschkonzepte gemäß DSGVO) kommen zur Anwendung, sobald die Kontrolle erfolgreich durchgeführt wurde? Wie, wo und wie lange werden etwaige Protokolldaten der Scans gespeichert? 5. Welche technischen Kommunikationsschnittstellen und Netzwerkprotokolle (z. B. WLAN, Bluetooth, NFC, Mobilfunk) sind auf den Endgeräten der Kontrollorgane zwingend erforderlich, um eine Überprüfung der edu.digicard erfolgreich durchzuführen?
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