Umfassendes Informationsbegehren gem. IFG betreffend anhaltende Versammlungen / „Corona-Spaziergänge“ in Steyr

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Übermittlung bzw. Einsichtgewährung in sämtliche Informationen, Akten und Dokumente, welche die regelmäßigen, ursprünglich aus der Corona-Maßnahmenkritik entstandenen sogenannten „Spaziergänge“ im Stadtgebiet von Steyr betreffen.

Konkret ersuche ich um vollumfängliche Auskunft und Übermittlung der vorhandenen Dokumente zu folgenden Punkten für den Zeitraum vom 1. Jänner 2021 bis zum Datum der Beantwortung dieser Anfrage:

1. Detaillierte Kostenaufstellung und Ressourceneinsatz

Eine genaue Aufschlüsselung aller direkten und indirekten Kosten, die dem Magistrat Steyr und seinen Beteiligungen (Kommunalbetriebe, Stadtbusse, etc.) durch diese wöchentlichen Versammlungen entstanden sind (z.B. für Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Behebung von Sachschäden).

Eine Aufstellung der für die Bewältigung dieser Versammlungen gebundenen Personalressourcen (Anzahl der Mitarbeiter, angefallene Überstunden im Magistrat).

2. Rechtliche Prüfungen zur Untersagung und behördliche Maßnahmen

Herr Bürgermeister Markus Vogl hat mehrfach öffentlich geäußert (u.a. Anfang 2022 sowie in jüngerer Vergangenheit), dass ein Verbot der Demonstrationen in Steyr „rechtlich kaum möglich“ sei. Ich ersuche um Übermittlung jener juristischen Gutachten, Aktenvermerke und rechtlichen Einschätzungen der Magistratsdirektion, auf denen diese Schlussfolgerung basiert.

Kopien aller Bescheide, Auflagen oder Untersagungen, die vom Magistrat Steyr als zuständiger Versammlungsbehörde jemals bezüglich dieser Zusammenkünfte erlassen wurden.

3. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Eskalationen

Am 2. Jänner 2022 kam es bei einem solchen Spaziergang zu einer Eskalation, bei der drei Polizisten verletzt wurden. Ich ersuche um Übermittlung aller internen Berichte, Lagebeurteilungen und Aktenvermerke des Magistrats zu diesem Vorfall sowie zu allfälligen weiteren dokumentierten Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Infrastruktur (z.B. Behinderung von Einsatzfahrzeugen).

4. Schriftverkehr betreffend Radikalisierung und Verfassungsschutz

Laut Berichten des Verfassungsschutzes (DSN) wird Steyr als Schwerpunkt genannt, bei dem rechtsextreme Gruppen (z.B. Identitäre Bewegung) die Spaziergänge als Rekrutierungsraum nutzen. Zudem traten einschlägig bekannte Redner (wie Kayvan Soufi-Siavash / „Ken Jebsen“) auf. Ich ersuche um Übermittlung des diesbezüglichen behördlichen Schriftverkehrs und der Gefahreneinschätzungen zwischen dem Magistrat Steyr, dem Polizeikommissariat Steyr (bzw. der Landespolizeidirektion OÖ) und dem Verfassungsschutz.

5. Umgang mit Beschwerden

Eine anonymisierte Übersicht von Beschwerden aus der Bevölkerung, von Anrainern des Stadtplatzes und der lokalen Wirtschaft (z.B. WKO, Geschäftsleute), die aufgrund der Lärmbelästigung und der Blockaden bei der Stadt eingegangen sind, sowie die dokumentierten behördlichen Antworten darauf.

Hinweis zum Datenschutz und Ausnahmen:
Mir ist bewusst, dass personenbezogene Daten dem Datenschutz unterliegen. Ich ersuche ausdrücklich darum, die entsprechenden Passagen in den Dokumenten unkenntlich zu machen (zu schwärzen), anstatt ganze Dokumente zurückzuhalten.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile dieser Anfrage Ausnahmegründen des IFG unterliegen, ersuche ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen um eine teilweise Informationserteilung sowie um eine rechtsmittelfähige, bescheidmäßige Begründung für die Verweigerung der übrigen Informationen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    24. Februar 2026
  • Frist
    24. März 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Steyr, Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Umfassendes Informationsbegehren gem. IFG betreffend anhaltende Versammlungen / „Corona-Spaziergänge“ in Steyr [#4491]
Datum
24. Februar 2026 12:11
An
Steyr, Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Übermittlung bzw. Einsichtgewährung in sämtliche Informationen, Akten und Dokumente, welche die regelmäßigen, ursprünglich aus der Corona-Maßnahmenkritik entstandenen sogenannten „Spaziergänge“ im Stadtgebiet von Steyr betreffen. Konkret ersuche ich um vollumfängliche Auskunft und Übermittlung der vorhandenen Dokumente zu folgenden Punkten für den Zeitraum vom 1. Jänner 2021 bis zum Datum der Beantwortung dieser Anfrage: 1. Detaillierte Kostenaufstellung und Ressourceneinsatz Eine genaue Aufschlüsselung aller direkten und indirekten Kosten, die dem Magistrat Steyr und seinen Beteiligungen (Kommunalbetriebe, Stadtbusse, etc.) durch diese wöchentlichen Versammlungen entstanden sind (z.B. für Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Behebung von Sachschäden). Eine Aufstellung der für die Bewältigung dieser Versammlungen gebundenen Personalressourcen (Anzahl der Mitarbeiter, angefallene Überstunden im Magistrat). 2. Rechtliche Prüfungen zur Untersagung und behördliche Maßnahmen Herr Bürgermeister Markus Vogl hat mehrfach öffentlich geäußert (u.a. Anfang 2022 sowie in jüngerer Vergangenheit), dass ein Verbot der Demonstrationen in Steyr „rechtlich kaum möglich“ sei. Ich ersuche um Übermittlung jener juristischen Gutachten, Aktenvermerke und rechtlichen Einschätzungen der Magistratsdirektion, auf denen diese Schlussfolgerung basiert. Kopien aller Bescheide, Auflagen oder Untersagungen, die vom Magistrat Steyr als zuständiger Versammlungsbehörde jemals bezüglich dieser Zusammenkünfte erlassen wurden. 3. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Eskalationen Am 2. Jänner 2022 kam es bei einem solchen Spaziergang zu einer Eskalation, bei der drei Polizisten verletzt wurden. Ich ersuche um Übermittlung aller internen Berichte, Lagebeurteilungen und Aktenvermerke des Magistrats zu diesem Vorfall sowie zu allfälligen weiteren dokumentierten Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Infrastruktur (z.B. Behinderung von Einsatzfahrzeugen). 4. Schriftverkehr betreffend Radikalisierung und Verfassungsschutz Laut Berichten des Verfassungsschutzes (DSN) wird Steyr als Schwerpunkt genannt, bei dem rechtsextreme Gruppen (z.B. Identitäre Bewegung) die Spaziergänge als Rekrutierungsraum nutzen. Zudem traten einschlägig bekannte Redner (wie Kayvan Soufi-Siavash / „Ken Jebsen“) auf. Ich ersuche um Übermittlung des diesbezüglichen behördlichen Schriftverkehrs und der Gefahreneinschätzungen zwischen dem Magistrat Steyr, dem Polizeikommissariat Steyr (bzw. der Landespolizeidirektion OÖ) und dem Verfassungsschutz. 5. Umgang mit Beschwerden Eine anonymisierte Übersicht von Beschwerden aus der Bevölkerung, von Anrainern des Stadtplatzes und der lokalen Wirtschaft (z.B. WKO, Geschäftsleute), die aufgrund der Lärmbelästigung und der Blockaden bei der Stadt eingegangen sind, sowie die dokumentierten behördlichen Antworten darauf. Hinweis zum Datenschutz und Ausnahmen: Mir ist bewusst, dass personenbezogene Daten dem Datenschutz unterliegen. Ich ersuche ausdrücklich darum, die entsprechenden Passagen in den Dokumenten unkenntlich zu machen (zu schwärzen), anstatt ganze Dokumente zurückzuhalten. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile dieser Anfrage Ausnahmegründen des IFG unterliegen, ersuche ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen um eine teilweise Informationserteilung sowie um eine rechtsmittelfähige, bescheidmäßige Begründung für die Verweigerung der übrigen Informationen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4491/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in