Umweltbericht zu Flächenwidmung MA 21 B - Plan Nr. 8433
Anfrage an:
Wien
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
auf Basis welcher Flächen- und Raumordnungsnormen bzw. verbindlichen Vorgaben kommt der Ersteller sowie der bestätigende Senatsleiter zur Annahme die Verbauung einer derzeit bewaldeten und unbebauten Fläche hätte positive Auswirkungen für Biologische Vielfalt, Klima oder Biodiversität ? Auf Basis welcher Annahmen oder fachspezifischer Bewertungsvorgaben kommt er zu dem Schluss es gäbe nur geringfügig negative Auswirkungen auf das (Klein-)klima ?
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Datum3. September 2025
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1. Oktober 2025
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