Ungewöhnliche Verfahrensdauer

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

ich wende mich an das Bundesministerium für Justiz als Oberbehörde des Verwaltungsgerichtshofes, welcher auf diesem Portal nicht direkt erreichbar ist.

Beim VwGH ist seit dem 26.04.2023 unter dem GZ Ra 2023/15/0042 ein Revisionsverfahren anhängig, also seit 600 Tagen. Zum Zeitpunkt der Einreichung betrug die mittlere Verfahrensdauer 5,2 Monate (ca. 160 Tage).

Laut telefonischer Auskunft der Geschäftsstelle ist noch kein Schriftverkehr registriert. Es liegt also der Verdacht nahe, dass das Vorverfahren noch nicht eröffnet wurde.

Ich begehre höflichst die Erteilung folgender Auskünfte (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG):

1) Bitte informieren Sie über den aktuellen Verfahrensstand.

2) Bitte begründen Sie die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer und informieren Sie, ob bzw. ggf. wie eine zeitnahe Bearbeitung unterstützt werden kann.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) erwäge ich die Beantragung der bescheidmäßigen Absprache gemäß § 4 AuskunftspflichtG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    16. Dezember 2024
  • Frist
    10. Februar 2025
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wende mich an das Bundesministerium für Justiz als Oberbehörde des Verwaltungsge…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Ungewöhnliche Verfahrensdauer [#3262]
Datum
16. Dezember 2024 06:43
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wende mich an das Bundesministerium für Justiz als Oberbehörde des Verwaltungsgerichtshofes, welcher auf diesem Portal nicht direkt erreichbar ist. Beim VwGH ist seit dem 26.04.2023 unter dem GZ Ra 2023/15/0042 ein Revisionsverfahren anhängig, also seit 600 Tagen. Zum Zeitpunkt der Einreichung betrug die mittlere Verfahrensdauer 5,2 Monate (ca. 160 Tage). Laut telefonischer Auskunft der Geschäftsstelle ist noch kein Schriftverkehr registriert. Es liegt also der Verdacht nahe, dass das Vorverfahren noch nicht eröffnet wurde. Ich begehre höflichst die Erteilung folgender Auskünfte (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG): 1) Bitte informieren Sie über den aktuellen Verfahrensstand. 2) Bitte begründen Sie die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer und informieren Sie, ob bzw. ggf. wie eine zeitnahe Bearbeitung unterstützt werden kann. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) erwäge ich die Beantragung der bescheidmäßigen Absprache gemäß § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3262/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in der Verwaltungsgerichtshof ressortiert - wie auch der Verfassungsgerichtshof - nicht …
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Ungewöhnliche Verfahrensdauer [#3262]
Datum
30. Dezember 2024 11:21
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in der Verwaltungsgerichtshof ressortiert - wie auch der Verfassungsgerichtshof - nicht zur Justiz. Das Bundesministerium für Justiz hat daher weder Aufsichtsbefugnisse über diesen Gerichtshof noch die gewünschten Informationen. Es wird empfohlen die Anfrage direkt bei der betroffenen Behörde zu stellen, zumal deren unmittelbarer Wirkungsbereich (iSd §1 Auskunftspflichtgesetz) betroffen ist. Mit freundlichen Grüßen