Ungewöhnliche Verfahrensdauer
Sehr geehrteAntragsteller/in
ich wende mich an das Bundesministerium für Justiz als Oberbehörde des Verwaltungsgerichtshofes, welcher auf diesem Portal nicht direkt erreichbar ist.
Beim VwGH ist seit dem 26.04.2023 unter dem GZ Ra 2023/15/0042 ein Revisionsverfahren anhängig, also seit 600 Tagen. Zum Zeitpunkt der Einreichung betrug die mittlere Verfahrensdauer 5,2 Monate (ca. 160 Tage).
Laut telefonischer Auskunft der Geschäftsstelle ist noch kein Schriftverkehr registriert. Es liegt also der Verdacht nahe, dass das Vorverfahren noch nicht eröffnet wurde.
Ich begehre höflichst die Erteilung folgender Auskünfte (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG):
1) Bitte informieren Sie über den aktuellen Verfahrensstand.
2) Bitte begründen Sie die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer und informieren Sie, ob bzw. ggf. wie eine zeitnahe Bearbeitung unterstützt werden kann.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) erwäge ich die Beantragung der bescheidmäßigen Absprache gemäß § 4 AuskunftspflichtG.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage muss klassifiziert werden
-
Datum16. Dezember 2024
-
10. Februar 2025
-
2 Follower:innen