Unterlagen zur möglichen Digitalisierung der § 57a-Begutachtungsplakette

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

Mit der Abschaffung der Klebevignette und dem vollständigen Umstieg auf die digitale Vignette entfällt künftig ein jahrzehntelang verwendeter sichtbarer Nachweis am Fahrzeug. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob vergleichbare Überlegungen auch hinsichtlich der nach § 57a KFG vorgeschriebenen Begutachtungsplakette angestellt wurden, zumal die Ergebnisse der wiederkehrenden Begutachtung bereits heute elektronisch erfasst werden.

Ich ersuche daher um Zugang zu sämtlichen vorhandenen Informationen und Dokumenten, die sich mit der Einführung einer ausschließlich digitalen § 57a-Begutachtungsplakette bzw. dem Entfall der physischen Begutachtungsplakette befassen.

Der Antrag umfasst insbesondere Unterlagen:

*) interne Analysen, Evaluierungen oder Machbarkeitsprüfungen zur Einführung einer ausschließlich digitalen § 57a-Begutachtung bzw. zum Entfall der physischen Begutachtungsplakette;
*) Besprechungsunterlagen, Aktenvermerken oder Entscheidungsgrundlagen, in denen eine solche Möglichkeit behandelt wurde;
*) Stellungnahmen oder Korrespondenz mit externen Stellen (z. B. Interessenvertretungen oder Fachorganisationen), soweit diese die Einführung einer digitalen Begutachtungsplakette oder den Entfall der physischen Plakette betreffen;
*) allfälligen Folgenabschätzungen oder sonstigen Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Gründe für oder gegen eine Digitalisierung der Begutachtungsplakette sprechen.

Sollten keine entsprechenden Dokumente vorhanden sein, ersuche ich um eine kurze Mitteilung, ob eine derartige Umstellung bislang nicht geprüft wurde.

Sollten sich die angeforderten Informationen auf mehrere Dokumente oder Akten verteilen, ersuche ich um Übermittlung sämtlicher einschlägiger Unterlagen bzw. um Bekanntgabe der entsprechenden Aktenzahlen.

Sofern Teile der angeforderten Informationen von einer Herausgabe ausgenommen sein sollten, ersuche ich um teilweise Herausgabe der übrigen Informationen bzw. um Schwärzung jener Passagen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das BMIMI bestätigt, dass die Einführung einer digitalen §-57a-Begutachtungsplakette tatsächlich geprüft wird. Im Begutachtungsverfahren zur 42. KFG-Novelle seien mehrere Stellungnahmen eingelangt, die sich für ein digitales „Pickerl“ ausgesprochen oder dieses als sinnvoll erachtet hätten. Eine entsprechende Rechtsgrundlage wurde mit dieser Novelle zwar noch nicht geschaffen; die fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer möglichen Einführung würden jedoch im nunmehr laufenden weiteren Prozess geprüft. Der Entscheidungsprozess sei noch nicht abgeschlossen.

Damit ist positiv festzuhalten, dass das digitale Pickerl nicht bloß eine externe Reformidee darstellt, sondern bereits Gegenstand konkreter ministerieller Überlegungen ist.

Die angeforderten Unterlagen wurden allerdings vollständig verweigert. Das Ministerium beruft sich auf § 6 Abs. 1 Z 5 IFG und den Schutz der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung. Eine Offenlegung interner Dokumente könne die laufende und auch zukünftige Entscheidungsfindung sowie interne Arbeitsprozesse beeinträchtigen.

Diese Begründung bleibt sehr allgemein. Insbesondere wird nicht nach einzelnen Dokumenten oder Inhalten differenziert und nicht näher erläutert, weshalb auch eine teilweise Herausgabe, etwa bereits abgeschlossener Grundlagen, sachlicher Bestandsaufnahmen oder geschwärzter Unterlagen, ausgeschlossen sein soll. Ebenso bleibt offen, wann mit dem Abschluss der Prüfung oder einer politischen Entscheidung gerechnet werden kann.

Ungeachtet der verweigerten Unterlagen enthält die Antwort somit eine wesentliche neue Information: Das BMIMI prüft derzeit ernsthaft die mögliche Einführung einer digitalen Begutachtungsplakette; eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2026
  • Frist
    26. August 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Unterlagen zur möglichen Digitalisierung der § 57a-Begutachtungsplakette [#5133]
Datum
29. Juli 2026 08:12
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Mit der Abschaffung der Klebevignette und dem vollständigen Umstieg auf die digitale Vignette entfällt künftig ein jahrzehntelang verwendeter sichtbarer Nachweis am Fahrzeug. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob vergleichbare Überlegungen auch hinsichtlich der nach § 57a KFG vorgeschriebenen Begutachtungsplakette angestellt wurden, zumal die Ergebnisse der wiederkehrenden Begutachtung bereits heute elektronisch erfasst werden. Ich ersuche daher um Zugang zu sämtlichen vorhandenen Informationen und Dokumenten, die sich mit der Einführung einer ausschließlich digitalen § 57a-Begutachtungsplakette bzw. dem Entfall der physischen Begutachtungsplakette befassen. Der Antrag umfasst insbesondere Unterlagen: *) interne Analysen, Evaluierungen oder Machbarkeitsprüfungen zur Einführung einer ausschließlich digitalen § 57a-Begutachtung bzw. zum Entfall der physischen Begutachtungsplakette; *) Besprechungsunterlagen, Aktenvermerken oder Entscheidungsgrundlagen, in denen eine solche Möglichkeit behandelt wurde; *) Stellungnahmen oder Korrespondenz mit externen Stellen (z. B. Interessenvertretungen oder Fachorganisationen), soweit diese die Einführung einer digitalen Begutachtungsplakette oder den Entfall der physischen Plakette betreffen; *) allfälligen Folgenabschätzungen oder sonstigen Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Gründe für oder gegen eine Digitalisierung der Begutachtungsplakette sprechen. Sollten keine entsprechenden Dokumente vorhanden sein, ersuche ich um eine kurze Mitteilung, ob eine derartige Umstellung bislang nicht geprüft wurde. Sollten sich die angeforderten Informationen auf mehrere Dokumente oder Akten verteilen, ersuche ich um Übermittlung sämtlicher einschlägiger Unterlagen bzw. um Bekanntgabe der entsprechenden Aktenzahlen. Sofern Teile der angeforderten Informationen von einer Herausgabe ausgenommen sein sollten, ersuche ich um teilweise Herausgabe der übrigen Informationen bzw. um Schwärzung jener Passagen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5133/
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthalt…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
GZ: 2026-0.642.023, Anfrage nach IFG zu Unterlagen zur möglichen Digitalisierung der § 57a-Begutachtungsplakette
Datum
6. August 2026 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen