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Unterschied Verordnung und Gesetz

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich bitte um Auskunft, wie das Bundesministerium für Inneres den Unterschied zwischen Verordnung und Gesetz definiert. Nachdem es sich hier um zwei verschiedene Begriffe handelt, gehe ich davon aus, dass diese beiden Begriffe nicht dasselbe sind. Bitte um Hinweise, wo die Definition dieser beiden Begriffe nachgelesen werden kann.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. September 2016
  • Frist
    7. November 2016
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Unterschied Verordnung und Gesetz [#639]
Datum
12. September 2016 08:44
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich bitte um Auskunft, wie das Bundesministerium für Inneres den Unterschied zwischen Verordnung und Gesetz definiert. Nachdem es sich hier um zwei verschiedene Begriffe handelt, gehe ich davon aus, dass diese beiden Begriffe nicht dasselbe sind. Bitte um Hinweise, wo die Definition dieser beiden Begriffe nachgelesen werden kann.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Erledigung an Herrn Antragsteller/in
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Erledigung an Herrn Antragsteller/in
Datum
27. Oktober 2016 06:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Erledigung_Sektion_III_Extern.pdf
495,4 KB
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