Unterstützungszahlungen an die Ukraine

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Mit 20. Mai berichtete der öffentlich-rechtliche Rundfunk ORF, unter anderem in diesem Artikel (https://orf.at/stories/3358225/), dass das Klimaschutzministerium im Jahr 2023 zehn Millionen Euro, im laufenden Jahr 2024 fünf Millionen Euro als "Unterstützung" an die Ukraine überweist.

Bitte beantworten Sie hierzu folgende Fragen:
- Wie stellen Sie sicher, dass der Verwendungszweck den Vorgaben entspricht, die gegenüber dem ORF geäußert wurden: Wiederaufbau der Energieinfrastruktur?
- Weshalb kann eine solche Zahlung in die Zuständigkeit und ins Budget des Klimaschutzministeriums bzw. Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie fallen? Naheliegend wäre, wenn sich ein Ministerium für Entwicklungshilfe oder für Äußeres mit solchen Agenden beschäftigen würde.
- Was ist die genaue Rechtsgrundlage für diese Zahlung (Legalitätsprinzip)?
- An welche Einrichtung in der Ukraine erfolgt diese Zahlung konkret?
- Inwiefern ist eine solche Zahlung mit den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und zweckmäßige Gebarung vereinbar?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    22. Mai 2024
  • Frist
    17. Juli 2024
  • Ein:e Follower:in
Florian Machl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Florian Machl
Betreff
Unterstützungszahlungen an die Ukraine [#3117]
Datum
22. Mai 2024 17:52
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Mit 20. Mai berichtete der öffentlich-rechtliche Rundfunk ORF, unter anderem in diesem Artikel (https://orf.at/stories/3358225/), dass das Klimaschutzministerium im Jahr 2023 zehn Millionen Euro, im laufenden Jahr 2024 fünf Millionen Euro als "Unterstützung" an die Ukraine überweist. Bitte beantworten Sie hierzu folgende Fragen: - Wie stellen Sie sicher, dass der Verwendungszweck den Vorgaben entspricht, die gegenüber dem ORF geäußert wurden: Wiederaufbau der Energieinfrastruktur? - Weshalb kann eine solche Zahlung in die Zuständigkeit und ins Budget des Klimaschutzministeriums bzw. Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie fallen? Naheliegend wäre, wenn sich ein Ministerium für Entwicklungshilfe oder für Äußeres mit solchen Agenden beschäftigen würde. - Was ist die genaue Rechtsgrundlage für diese Zahlung (Legalitätsprinzip)? - An welche Einrichtung in der Ukraine erfolgt diese Zahlung konkret? - Inwiefern ist eine solche Zahlung mit den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und zweckmäßige Gebarung vereinbar?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Florian Machl Anfragenr: 3117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3117/ Postanschrift Florian Machl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Machl
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrter Herr Machl, bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf zudem darauf hingewiesen werden, …
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Unterstützungszahlungen an die Ukraine [#3117]“, vom 22.05.2024
Datum
25. Juni 2024 13:35
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
bmk-extern-einzelversand.pdf
244,3 KB
Sehr geehrter Herr Machl, bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf zudem darauf hingewiesen werden, dass in eine Veröffentlichung der, in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen