Unzureichende Veröffentlichung von Zahlen über Corona-Varianten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

ich weiß nicht, warum über fragdenstaat.at eine so lange Frist gesetzt wird, auf jeden Fall bitte ich Sie, die Anfrage ohne bewusste Verzögerung zu beantworten.

Die Zahlen zu den Mutationsvarianten werden viel zu sporadisch und auch zu ungenau veröffentlicht. Jedoch sind Sie laut Auskunftspflichtgesetz eigentlich dazu verpflichtet und das ist auch vor allem dann sehr wichtig, wenn Maßnahmen wie Ausreisetestpflichts daran geknüpft sind, was aktuell in Tirol der Fall ist. Dass diese Maßnahmen nötig sind ist ja gar keine Frage, dennoch muss es für die Öffentlichkeit auch nachvollziehbar und lückenfrei über die Zahlen überprüfbar sein. Es kann nicht sein, dass der Varianten-Bericht der AGES wie zuletzt 3 Wochen ausständig ist! Die Daten müssen mindestens 1x pro Woche, wenn nicht sogar täglich veröffentlicht werden. Zusätzlich wünsche ich mir auch eine genauere Aufschlüsselung der Varianten. Aktuell sieht man je Bundesland nur B.1.1.7 und B.1.351. Weiters ist es gerade für Tirol wichtig, dass auch laufend Angaben zur Verteilung der Varianten über die Bezirke gemacht werden. Da gibt es bis jetzt einen einzigen Bericht der AGES, obwohl uns E484K nun schon seit fast einem Monat beschäftigt.

Ich bitte Sie, sich entsprechend darum zu kümmern. Natürlich wird hier vieles von der AGES erledigt, allerdings bleibt die Zuständigkeit und Verantwortung natürlich beim Gesundheitsministerium.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Testor

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. April 2021
  • Frist
    20. Juni 2021
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Thomas Testor
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Thomas Testor
Betreff
Unzureichende Veröffentlichung von Zahlen über Corona-Varianten [#2262]
Datum
25. April 2021 17:48
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
ich weiß nicht, warum über fragdenstaat.at eine so lange Frist gesetzt wird, auf jeden Fall bitte ich Sie, die Anfrage ohne bewusste Verzögerung zu beantworten. Die Zahlen zu den Mutationsvarianten werden viel zu sporadisch und auch zu ungenau veröffentlicht. Jedoch sind Sie laut Auskunftspflichtgesetz eigentlich dazu verpflichtet und das ist auch vor allem dann sehr wichtig, wenn Maßnahmen wie Ausreisetestpflichts daran geknüpft sind, was aktuell in Tirol der Fall ist. Dass diese Maßnahmen nötig sind ist ja gar keine Frage, dennoch muss es für die Öffentlichkeit auch nachvollziehbar und lückenfrei über die Zahlen überprüfbar sein. Es kann nicht sein, dass der Varianten-Bericht der AGES wie zuletzt 3 Wochen ausständig ist! Die Daten müssen mindestens 1x pro Woche, wenn nicht sogar täglich veröffentlicht werden. Zusätzlich wünsche ich mir auch eine genauere Aufschlüsselung der Varianten. Aktuell sieht man je Bundesland nur B.1.1.7 und B.1.351. Weiters ist es gerade für Tirol wichtig, dass auch laufend Angaben zur Verteilung der Varianten über die Bezirke gemacht werden. Da gibt es bis jetzt einen einzigen Bericht der AGES, obwohl uns E484K nun schon seit fast einem Monat beschäftigt. Ich bitte Sie, sich entsprechend darum zu kümmern. Natürlich wird hier vieles von der AGES erledigt, allerdings bleibt die Zuständigkeit und Verantwortung natürlich beim Gesundheitsministerium. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Thomas Testor
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Thomas Testor <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Testor << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Testor